Gebietsreform und Gemeindereform
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Regierungsrat lanciert neue Reformprojekte
Der Regierungsrat überprüft die dezentralen Aufgaben des Kantons und die Gemeindestrukturen. Mit dem Projekt Gebietsreform sollen die dezentralen Dienstleistungen des Kantons überprüft und optimiert werden. Mit dem Projekt Gemeindereform Aargau (GeRAG) will der Regierungsrat zusammen mit den Gemeinden Massnahmen für die Entwicklung der Gemeindelandschaft erarbeiten. Im Rahmen von Vorprojekten werden bis Ende 2006 Grundlagen erarbeitet.
Die beiden Strukturreformprojekte weisen Gemeinsamkeiten auf und sind zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Sie sind Bestandteil des Entwicklungsleitbildes Aargau und der Wachstumsinitiative. In beiden Projekten stellt sich die Frage, ob die historisch gewachsenen und zum Teil über 200 Jahre alten Strukturen für die Erfüllung der heutigen und künftigen Aufgaben noch geeignet sind.
Gebietsreform soll Wirtschaftlichkeit verbessern
Im Zentrum der Gebietsreform steht die Absicht, die Wirtschaftlichkeit und den Kundennutzen der dezentralen Dienstleistungen des Kantons Aargau zu überprüfen und zu verbessern. Dies bedeutet auch, dass die Errungenschaften der modernen Telekommunikation einen wichtigen Bestandteil des Projektes darstellen. Mit E-Government kann die Kundennähe erhalten bleiben, auch wenn dezentrale Amtsstellen in grösseren Strukturen zusammengefasst werden.
Mittels eines Vorprojektes werden Grundlagen erarbeitet, die es dem Regierungsrat ermöglichen, bis Ende 2006 die Weichen für das Hauptprojekt der Gebietsreform zu stellen. Im Zentrum steht die Frage, welche dezentralen Aufgaben ab 2007 wie und mit welchen Konsequenzen neu strukturiert werden sollen.
Funktionalität der Gemeinden erhöhen
Für das Projekt Gemeindereform Aargau (GeRAG) hat sich der Regierungsrat drei Ziele gesetzt. Erstens soll die Aufgabenerfüllung auf Gemeindeebene optimiert werden. Der konzeptionelle Rahmen soll geschaffen werden, damit eine demokratisch abgestützte, effiziente und wirkungsvolle Bewältigung der heutigen und künftigen kommunalen Aufgaben gewährleistet ist. Zweitens soll die Gemeindelandschaft gestärkt werden. Die kantonalen Rahmenbedingungen sollen die Entstehung leistungsfähiger und selbstständiger Gemeinden fördern. Die Gemeinden sollen die kommunalen Aufgaben im Wesentlichen ohne kantonale Unterstützung erfüllen und finanzieren können. Drittens sollen starke Zentrumsgemeinden gebildet werden.
Zusammenschlüsse in Agglomerationen
Im Fokus des Projekts stehen ausdrücklich nicht nur die strukturschwachen Regionen mit Klein- und Kleinstgemeinden, sondern auch die Agglomerationen. Namentlich Zusammenschlüsse von Zentrums- und Agglomerationsgemeinden weisen nach Einschätzung des Regierungsrats ein erhebliches Potenzial auf. Dies würde zur Bildung von Städten führen, die auch im nationalen Standortwettbewerb Gewicht erhalten.
Kein Fusionsdiktat des Kantons
Der Regierungsrat visiert weder eine bestimmte Anzahl Gemeinden noch eine Mindestgrösse der Gemeinden an. Im Zentrum steht die Funktionalität der Gemeinden. Von höchster Bedeutung wird auch der Einbezug der Gemeinden sein. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Projektorganisation mit paritätischer Steuerungsgruppe beschlossen.