Für Systemwechsel beim Eigenmietwert
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Neugestaltung der Ehepaar- und Familienbesteuerung
Der Regierungsrat hat zu zwei gewichtigen Vernehmlassungen des Bundes Stellung genommen: Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Abschaffung des Hypothekarzinsenabzuges und des Abzuges für Liegenschaftsunterhaltskosten sowie Neugestaltung der Ehepaar- und Familienbesteuerung.
Der Bund sucht nach einem neuem System für die Wohneigentumsbesteuerung, das ohne den zunehmend kritisierten Eigenmietwert auskommt. Die Expertenkommission schlägt vor, auf die Besteuerung des Eigenmietwertes, aber auch auf den steuerlichen Abzug der Hypothekarzinse und des Liegenschaftsunterhalts zu verzichten. Eine solche Regelung ist vorteilhaft für Steuerpflichtige, die ihre Liegenschaft weitgehend amortisiert haben, was vor allem auf Leute mit langjährigem Wohneigentum zutrifft. Schlechter gestellt gegenüber heute wären Steuerpflichtige mit hoher Verschuldung, weil heute der Abzug der Hypothekarzinsen und des Liegenschaftsunterhaltes grösser ist als die Besteuerung des Eigenmietwertes. Um weiterhin eine Wohneigentumsförderung zu gewährleisten, könnte während 10 Jahren nach dem Ersterwerb von selbstbewohntem Wohneigentum ein in der Höhe begrenzter, mit fortlaufender Zeit abnehmender Hypothekarzinsenabzug vorgenommen werden. Als Übergangsregelung kann während drei Jahren nach der Inkraftsetzung eine Besteuerung nach altem oder neuen Recht gewählt werden.
Bausparabzug vorgeschlagenDer Regierungsrat stimmt diesem Systemwechsel zu. Er regt an, als weitere Wohneigentumsförderung die Einführung eines Bausparabzuges zu prüfen. Der Systemwechsel darf weder beim Kanton noch bei den Gemeinden zu Steuerausfällen führen. Abgelehnt wird dagegen ein anderer, weiter gehender Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Nach diesem Vorschlag sollen der Eigenmietwert und der Hypothekarzinsenabzug abgeschafft, der Liegenschaftsunterhaltskostenabzug jedoch beibehalten werden. Ausserdem soll eine längere Übergangsregelung sowie nach dem Ersterwerb ein höherer und zeitlich längerer Abzug der Hypothekarzinsen möglich sein. Dieser Vorschlag stellt keinen reinen Systemwechsel dar und würde zu nicht verkraftbaren Steuerausfällen führen.Ehepaar- und Familienbesteuerung
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung soll zu gerechteren Belastungsverhältnissen von Familien, Ehe- und Konkubinatspaaren führen. Es stehen verschiedene Modelle zur Diskussion. Der Regierungsrat bevorzugt das Modell "Vollsplitting ohne Wahlrecht", das dem neuen aargauischen Steuergesetz zugrunde liegt. Die Einkommen von Ehegatten werden addiert und zum Satz des hälftigen steuerbaren Gesamteinkommens besteuert.
Abgelehnt werden die Modelle "Vollsplitting mit Wahlrecht" (Konkubinatspaare können wählen, wie Ehepaare besteuert zu werden), "Individualbesteuerung" (alle Personen werden getrennt besteuert) und "Familienbesteuerung" (grundsätzlich getrennte Besteuerung aller Personen, aber Vollsplitting für Ehe- und Konkubinatspaare mit unmündigen Kindern). Die abgelehnten Modelle sind für die Steuerpflichtigen kompliziert und wären nur mit einem massiven Ausbau der Steuerverwaltungen vollziehbar.
Die Regierung unterstützt auch den Haushaltsabzug für Alleinstehende.