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Fünf Gemeinden fusionieren zur Gemeinde Mettauertal :
08.297 Kommission AVW einstimmig für Gemeindezusammenschluss

Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, den Zusammenschluss der Gemeinden Etzgen, Hottwil, Mettau, Oberhofen und Wil zur Gemeinde Mettauertal zu genehmigen.

Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein von DVI-Generalsekretär Hans-Peter Fricker und von Dr. Walter Mischler, Chef Gemeindeabteilung DVI, am 21. November 2008 die Botschaft zum Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Etzgen, Hottwil, Mettau, Oberhofen und Wil zur Einwohnergemeinde Mettauertal (08.297) beraten und den Antrag einstimmig zu Handen des Grossen Rats genehmigt. Weil die Gemeinde Hottwil mit dem Zusammenschluss vom Bezirk Brugg zum Bezirk Laufenburg wechselt, muss das Gesetz über die Bezirks- und Kreiseinteilung vom 6. Mai 1840 formell angepasst werden. Auch dieser Beschluss fiel in der Kommission einstimmig.

Der Zusammenschluss der fünf Gemeinden wurde von diesen auf freiwilliger Basis sorgfältig vorbereitet. Es wurde ein Vertrag ausgearbeitet, der wichtige Einzelheiten und die Übergangsbestimmungen regelt. Der Zusammenschluss wurde von den Stimmberechtigten der fünf Gemeinden an separaten Gemeindeversammlungen vom 20. März 2008 und an der Urne am 1. Juni 2008 gutgeheissen. Für den Kanton und den Grossen Rat besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf für diesen Zusammenschluss. Die Vorbereitungen für den Zusammenschluss werden vom Kanton gemäss § 4a des Dekrets über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAD) vom 29. Mai 1984 zulasten des Finanzausgleichsfonds mit 180 000 Franken unterstützt. Aufgrund der voraussichtlichen Schlussbilanzen der Gemeinden (Planbilanzen per Ende 2009) wird mit einem Entschuldungsbeitrag des Kantons von rund 8.7 Mio. Franken gerechnet. Der definitive Beitrag wird sich aus der tatsächlichen Nettoverschuldung gemäss den Schlussbilanzen 2009 der fünf Gemeinden ergeben. Der Gemeindezusammenschluss soll auf den 1. Januar 2010 erfolgen. Durch verschiedene Synergien, Planungsverbesserungen und effizientere Abläufe soll der Steuerfuss von 118 % langfristig gehalten werden.

Was den Bezirkswechsel der Gemeinde Hottwil vom Bezirk Brugg zum Bezirk Laufenburg betrifft, so soll dieser vorgängig zur Gutheissung des Zusammenschlusses mit der Änderung des Gesetzes über die Bezirks- und Kreiseinteilung vom 6. Mai 1840 (SAR 117.100) ermöglicht werden. Um in Zukunft solche Bezirkswechsel weniger aufwendig zu gestalten, soll im Zusammenhang mit der Gemeindereform GeRAG eine rechtliche Regelung getroffen werden, die es erlaubt, in Zukunft solche Bezirkswechsel auf dem Dekretsweg vorzunehmen. Mit dem Bezirkswechsel von Hottwil ändert an der Mandatszuteilung in den Bezirken nichts; jeder Bezirk entsendet gleich viele Grossrätinnen und Grossräte in das Kantonsparlament wie vor der Gemeindefusion.

Die Abstimmungen betreffend den Gemeindezusammenschluss und betreffend die Gesetzesänderung (Bezirkswechsel) erfolgten in der vollzählig anwesenden Kommission AVW einstimmig.

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