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Fristenmanagement der kantonalen Verwaltung wird optimiert :
Fristen sind lückenlos einzuhalten

An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2005 hat der Regierungsrat Massnahmen zur Optimierung des Fristenmanagements angeordnet. Ziel ist es, künftig die Einhaltung von Fristen lückenlos sicherzustellen.

Die vom Staatsschreiber vorgenommene Analyse des bisherigen Fristenmanagements und der Geschäftskontrolle in der Verwaltung zeigt ein grundsätzlich gut funktionierendes Kontrollsystem auf. Gesamthaft werden über die Geschäftskontrolle jährlich über 2000 Geschäfte abgewickelt. Bei den in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit diskutierten zwei Geschäften handelt es sich jeweils um unterschiedliche Sachlagen. Im einen Fall ging es um einen individuellen Fehler auf Sachbearbeiterstufe und im anderen Fall liegen unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Dauer der Beschwerdefrist vor.

Anordnung von Massnahmen

Basierend auf den Empfehlungen des Staatsschreibers im Rahmen seiner Überprüfung des gegenwärtigen Fristenmanagements hat der Regierungsrat Massnahmen angeordnet, um künftig die Einhaltung von Fristen lückenlos sicherzustellen. Diese Massnahmen beinhalten insbesondere eine neu zweimal täglich durchzuführende Fristenkontrolle, eine neue visuelle Kennzeichnung der Akten von Fristgeschäften und die Verbesserung des elektronischen Fristenmanagementsystems. Die Massnahmen werden sofort umgesetzt.

Prüfung laufender Verfahren

In diesem Zusammenhang wurden auch alle Fristgeschäfte seit Januar 2005 nochmals überprüft. Diese Woche erfolgte zudem eine Eingabe von externer Seite an das Verwaltungsgericht, dass eine Stellungnahme des Regierungsrats im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens Anfang Mai 2005 dem Verwaltungsgericht einen Tag zu spät eingereicht wurde.

Im fraglichen Fall handelt es sich um die Stellungnahme des Regierungsrats zum Normenkontrollverfahren des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verbands (alv) zum Lohndekret Lehrpersonen. Die Frist lief am 2. Mai 2005 ab. Die Stellungnahme wurde aber erst am 3. Mai 2005 zugestellt. Der Fehler ist darauf zurückzuführen, dass das zuständige Departement das Geschäft in der elektronischen Geschäftskontrolle nicht als Fristgeschäft gekennzeichnet hat. Dadurch wurde das Geschäft im normalen Aktenlauf bearbeitet.

Bei einem Normkontrollverfahren handelt es sich nicht um einen Prozess mit zwei Parteien. Das Verwaltungsgericht prüft von Amtes wegen, ob ein Rechtserlass mit höherstufigem kantonalem Recht und Bundesrecht übereinstimmt. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass die verpasste Frist keine inhaltliche Auswirkungen auf die Beurteilung haben wird. Das Verwaltungsgericht wird den vorliegenden Fall anhand der Materialien umfassend beurteilen, auch wenn dazu die regierungsrätliche Stellungnahme nicht hinzugezogen werden kann.

Der Regierungsrat bedauert ausdrücklich dieses Fristversäumnis und entschuldigt sich für den Fehler. Der Regierungsrat ist aber zuversichtlich, dass die nun beschlossenen Massnahmen greifen und das Fristenmanagement künftig optimal gehandhabt wird.

  • Staatskanzlei