Freilandhalteverbot aufgehoben
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Das Federvieh darf ab sofort wieder nach draussen
Das vom Bundesrat im letzten September verordnete Freilandhalteverbot für Geflügel und andere Vogelarten in den Risikogebieten wird heute aufgehoben.
Das warme Wetter des vergangen Winters und die günstige Vogelgrippesituation erlauben eine vorzeitige Aufhebung des Freilandhalteverbots. Ursprünglich sollte dieses bis zum 30. April 07 gelten. Das Freilandhalteverbot galt im Kanton Aargau in einem Umkreis von 1 km um die Uferzonen des Hallwilersees, der Aare, Reuss und Limmat sowie entlang des Rheins. Viele Zugvögel haben die Schweiz bereits verlassen und sind unterwegs in Richtung Norden. Ausserdem ist die Vogelgrippesituation in Westeuropa entspannt. Während des ganzen Winters wurden in den Überwachungsprogrammen keine Wildvögel mit Vogelgrippe entdeckt.
Die Umsetzung des Freilandhalteverbots konnte auch im vergangenen Winter dank der Einsicht und Solidarität der Geflügelhalter ohne grössere Probleme umgesetzt werden. Die Kantonstierärztin erteilte fünfzehn Ausnahmebewilligungen. Ein Dutzend schriftliche Gesuche wurden abgelehnt.
Die Situation in Afrika und Asien wird weiterhin beobachtet. Dort grassiert die Vogelgrippe nach wie vor. Eine Einschleppung in westeuropäische Länder ist jederzeit möglich. Der kantonale Veterinärdienst macht darauf aufmerksam, dass der Schmuggel mit lebenden Vögeln sowie Federn, Eiern und Fleisch aus den verseuchten Gebieten Asiens und Afrikas die grösste Gefahr für die Einschleppung des Vogelgrippevirus darstellt. Touristen sollten auf keinen Fall Federn, Eier oder andere Produkte aus der Geflügelhaltung in die Schweiz mitbringen. Falls man an der Grenze mit solchen Waren oder gar lebenden Tieren angehalten wird, drohen hohe Strafen.