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Freilandhalteverbot aufgehoben :
Ab 16. Dezember darf das Federvieh wieder nach draussen

Das vom Bundesrat am 21. Oktober 2005 angeordnete Freilandhalteverbot für Geflügel und andere Vogelarten wird nicht verlängert.

Das Verbot der Freilandhaltung für Geflügel und andere Vogelarten dauert noch bis zum 15. Dezember 2005. Ab dem 16. Dezember morgens darf das Geflügel wieder nach draussen. Die verordnete Stallpflicht über die letzten sechs Wochen hatte zum Ziel, die Gefahr einer Übertragung des Vogelgrippevirus während der Hauptflugzeit von Zugvögeln auf das einheimische Geflügel zu reduzieren. Der Vogelzug ist zwar grösstenteils abgeschlossen, doch treffen immer noch kleinere Bestände aus nordischen und östlichen Regionen bei uns ein. Die Gefahr einer Einschleppung des hochgefährlichen Virus ist daher noch nicht völlig gebannt. Die Geflügelhalter sollten in der Lage sein, im Ernstfall innert 2 3 Tagen erneut ein Freilandhalteverbot umzusetzen. Ab dem 16. Dezember 2005 sind auch Geflügelmärkte und ausstellungen wieder erlaubt.

Die Umsetzung des Freilandhalteverbots konnte dank der Einsicht und Solidarität der Geflügelhalter ohne grössere Probleme umgesetzt werden. Die Kantonstierärztin erteilte fünf Ausnahmebewilligungen. Ein Dutzend schriftliche Gesuche wurden abgelehnt.

Das Überwachungsprogramm unter den Wildvögeln und beim einheimischen Nutztiergeflügel geht unverändert in den nächsten Monaten weiter. Die Resultate werden laufend vom Bundesamt für Veterinärwesen veröffentlicht. Es gibt bis heute keine Anhaltspunkte, dass die Zugvögel das gefährliche Vogelgrippevirus nach Westeuropa und in die Schweiz gebracht haben. Der kantonale Veterinärdienst macht darauf aufmerksam, dass der Schmuggel mit lebenden Vögeln sowie Federn, Eiern und Fleisch aus den verseuchten Gebieten Asiens die grösste Gefahr für die Einschleppung des Vogelgrippevirus darstellt. Touristen sollten auf keinen Fall Federn, Eier oder andere Produkte aus der Geflügelhaltung in die Schweiz mitbringen. Falls man an der Grenze mit solchen Waren oder gar lebenden Tieren angehalten wird, drohen hohe Strafen.

  • Departement Gesundheit und Soziales