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Fortschritte bei der Ziegenseuche :
Immer weniger Fälle von CAE-Tieren

Die Ziegenseuche, die sogenannte CAE-Seuche, steht vor der Ausrottung. Nur noch 10 Ziegen müssen laut dem Kantonalen Veterinäramt dieses Jahr ausgemerzt werden. Dies entspricht einem massiven Rückgang gegenüber 1999. Trotz der guten Resultate ist allerdings noch immer Vorsicht angebracht.

Ende der achtziger Jahre waren 83 Prozent aller Ziegen mit CAE-Viren befallen. Seit 1995 laufen in allen Kantonen umfangreiche Untersuchungen der Ziegenbestände mit entsprechendem Erfolg.

Im Kanton Aargau werden seit 1999 alle Ziegenbestände obligatorisch überprüft. Dieses Jahr wurden in 757 Betrieben insgesamt 2'324 Ziegen im Alter von über 6 Monaten untersucht. Die Ergebnisse sind ermutigend: Im Vergleich zu 1999, als noch 56 Ziegen ausgemerzt werden mussten, sind es in diesem Jahr lediglich noch 10 Ziegen.

Die CAE-Krankheit (Caprine Arthritis Encephalitis) bei den Ziegen zeichnet sich durch einen schleichenden Krankheitsverlauf aus. Die Tiere leiden vor allem an Gelenksentzündungen (Arthritis). Die Veränderungen sind begleitet von abnehmender Fresslust, struppigem Haarkleid und verminderter Leistung. Seltener kommt es zu Hirnhaut- und Rückenmarkentzündungen (Enzephalitis) mit entsprechenden Bewegungs- und Haltungsstörungen. Die Krankheit kann sich auch in gehäuft auftretenden Euter- und Lungenentzündungen oder chronischem Abmagern der Ziegen zeigen.

Die Übertragung der CAE-Viren erfolgt über den Speichel und Harn, bei der Deckung sowie über die Milch. Durch das Tränken mit verseuchter Milch werden auch Jungtiere angesteckt. Die Weiterverbreitung kann auch über verseuchte Geräte erfolgen.

Die Vorschriften zur Bekämpfung der CAE-Seuche sind streng: Alle positiven Tiere und ihre letzten direkten Nachkommen müssen ausgemerzt werden. Ein Ziegenbestand wir erst dann als CAE-frei anerkannt, wenn drei im Abstand von mindestens sechs Monaten vorgenommene Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren einen negativen Befund ergeben.

Ziegen aus nicht CAE-frei anerkannten Betrieben dürfen nicht verkauft werden. Lediglich eine direkte Schlachtung ist zulässig.

Trotz der ermutigenden Ergebnisse werden ab Januar 2001 erneut alle Ziegen, die über 6 Monate alt sind, untersucht. Eine lückenlose Überwachung ist vorläufig notwendig, um alle Tiere, die sich im Laufe der letzten Monate mit dem heimtückischen Virus angesteckt haben, zu erkennen und die gesunden Tiere zu schützen.

  • Staatskanzlei