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Förderung der Integration :
Eröffnung der Vernehmlassung

Das Ziel der kantonalen Integrationspolitik besteht darin, das Wohlergehen, den sozialen Frieden und die öffentliche Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu fördern. Die Anhörung zu den von der Regierung vorgeschlagenen prioritären Massnahmen und zur Finanzierung der Umsetzung wurde heute eröffnet.

Die vom Regierungsrat eingesetzte interdisziplinäre "Arbeitsgruppe Integration" hat in ein umfassendes Integrationskonzept mit Leitideen, Zielen und Massnahmen entwickelt. Auf der Grundlage dieses Konzeptes legt der Regierungsrat nun einen Anhörungsbericht mit Vorschlägen von prioritären Zielen und Massnahmen vor. Diese umfassen folgende Bereiche:

- die Institutionalisierung der Koordinationsstelle für Integration und Errichtung eines Ausländerdienstes
- Deutsch-/Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten
- Weiterbildung und Einsatz von Kulturvermitttlern
- die Förderung des interkulturellen Dialogs durch Partizipation.

An der heutigen Medienkonferenz wies Regierungsrat Kurt Wernli auf den bis anhin bereits von verschiedenen Seiten geleisteten wichtigen Einsatz im Bereich der Integrationsarbeit hin. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind als Schwerpunkt zu den verschiedenen laufenden Integrationstätigkeiten in den Schulen und Gemeinden zu verstehen. "Der Regierungsrat will aber mit einer Koordination und Vernetzung der Angebote die Effizienz erhöhen."

Regierungsrat Kurt Wernli machte deutlich, dass Integration keine Einbahnstrasse und letztendlich für alle ein Gewinn ist.

Für die Jahre 2004 bis 2006 ist ein jährlicher Betrag von Fr. 400'000.- für die Förderung der Integration vorgesehen. Der beantragte Verpflichtungskredit beläuft sich auf 1.575 Millionen. Darin enthalten sind Fr. 75'000.- bereits entstandene Planungskosten sowie der Bundesbeitrag von Fr. 300'000.- (Fr. 100'000.- jährlich) für den Ausländerdienst. Für die drei Jahre ergeben sich deshalb Nettokosten für den Kanton von 1.2 Millionen Franken.

Ab dem Jahr 2007 soll die Integrationsförderung gestützt auf den mit dem Anhörungsbericht vorliegenden Änderungsvorschlag zum kantonalen Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) als ordentliche Aufgabe gesetzlich verankert und die notwendigen Kredite jeweils mit dem Budget bewilligt werden.

  • Staatskanzlei