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Förderpreis soll Innovation fördern :
Landwirtschaft: Hilfe zur Selbsthilfe

Bauern in ihrer Selbsthilfe unterstützen: Zu diesem Zweck hat die Abteilung Landwirtschaft des Finanzdepartements zusammen mit der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse den Landwirtschaftlicher Innovations- und Förderpreis ausgeschrieben.

Das kantonale Regierungsprogramm will, dass der Aargau neue Technologien fördert, welche die Produktivität und Konkurrenzfähigkeit der aargauischen Landwirtschaft erhöhen ohne zusätzliche Umweltbelastung. Aus diesem Grund schrieb der Fachbereich Pflanzenbau der Abteilung Landwirtschaft (AL) am LBBZ Frick im Jahr 2000 erstmals einen Förderpreis aus, aus welchem 5 Landwirte Anschubfinanzierung für wegweisende Projekte erhielten.

1999 und 2000 lancierte die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK) Brugg ihrerseits einen Innovationspreis. Dies aus der Einsicht, dass die Landwirtschaft neue und auch unkonventionelle Ideen braucht, um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Beide Male konnten je drei innovative Projekte prämiert werden. Diese beiden Programme werden dieses Jahr noch enger koordiniert, gemeinsam ausgeschrieben und auch prämiert.

Was wird prämiert und wie ?

. Neuartige Produktions- und Anbaumethoden
. Nischenproduktion, Marketingprojekte, Dienstleistungen
. Neuartige oder verbesserte Produkte
. Neue Vertriebsarten oder Vermarktung mit verbesserter Wertschöpfung
. Neue Dienstleistungen auf dem Bauernhof oder in Zusammenarbeit mit der Gastronomie, Detailhandel, Kleingewerbe, Tourismus, Kultur, etc.
. Neue Formen der Zusammenarbeit, erfolgreiche Massnahmen zur Kostensenkung
. Technische oder organisatorische Innovationen, neue Betriebszweige
. Neue Technologien, die den Durchbruch noch nicht geschafft haben

Die Projekte müssen besonders innovative Leistungen in der Landwirtschaft bewirken. Bewertet werden auch die Marktorientierung, Praxistauglichkeit, Wirtschaftlichkeit, ökologische Ausrichtung, Produktqualität und Produktionsmethode.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können Landwirtinnen, Bäuerinnen und Landwirte mit Wohnsitz im Kanton Aargau und weitere Personen mit der Landwirtschaft verwandten Berufen.

Für die beiden Preise stehen insgesamt 24'000 Franken zur Verfügung. Eine Jury begutachtet und beurteilt die eingereichten Projekte. In ihr sind Personen aus den Trägerorganisationen, aus bäuerlichen und aus Konsumentenkreisen vertreten. Verlangt wird eine detaillierte Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan.

Frist zur Einreichung der Gesuche ist der 31. Juli 2001. Die Projektleitung erhofft sich wie in den vergangenen Jahren eine rege Beteiligung und Impulse für eine moderne Landwirtschaft.

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