Fördermassnahmen Energieeffizienz
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Abklärungen der Finanzkontrolle zu finanzrechtlichen Fragen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) sieht ihre Forderung nach einem Systemwechsel bei der finanzrechtlichen Handhabung des Förderprogramms Energieeffizienz bestätigt.
Im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2010-13 hat die KAPF die Finanzkontrolle beauftragt, die finanztechnische Abwicklung der Förderbeiträge Energieeffizienz zu prüfen und finanzrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang abzuklären.
Aktuell liegen dem Grossen Rat Geschäfte im Bereich des Förderprogramms Energieeffizienz vor, unter anderem das Förderprogramm für die Jahre 2010/2011. Daher stellt die KAPF dem Ratsplenum im Sinne der Transparenz den Bericht der Finanzkontrolle ebenfalls zur Verfügung.
Die Abklärungen der Finanzkontrolle haben bestätigt, dass der von der KAPF geforderte Systemwechsel richtig ist. Bislang wurde das Förderprogramm mit Mitteln aus dem Globalbudget also aus dem laufenden Haushalt finanziert. Im Jahr 2008 wurden 4,2 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt, 2009 waren es 14 Millionen Franken. Die KAPF verlangte, dass solche Programme künftig finanzrechtlich nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden. Programme ab einer Höhe von 5 Millionen Franken müssen somit dem Grossen Rat separat zum Beschluss vorgelegt werden. Die KAPF kritisierte auch, dass der Rat und seine Kommissionen hinsichtlich der Entwicklung des Förderprogramms nicht immer transparent informiert worden seien.
Der Regierungsrat ist der Forderung der KAPF mit seiner Vorlage zum Förderprogramm 2010/11 nachgekommen. Er legt dem Grossen Rat einen Antrag für einen Grosskredit vor.