Fluglärm konsequenter reduzieren
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Vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich erfüllt Aargauer Forderungen nur teilweise
Landammann Peter C. Beyeler hat eine erste Wertung des Gesuchs für das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich vorgenommen. Das Reglement ist ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber die Anliegen der betroffenen Bevölkerung noch zu wenig konsequent. Vom Kanton Aargau energisch abgelehnt wird der gekröpfte Nordanflug.
Seit dieser Woche liegt der Entwurf für das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich öffentlich auf. Es soll den Flugbetrieb während der Dauer der vorgesehenen Mediation regeln. Bis am 6. Mai 2004 kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache erhoben werden.
Das Betriebsreglement gemäss dem vorliegenden Entwurf würde für den Aargau geringfügige Entlastungen, aber auch Mehrbelastungen bringen, insbesondere für das Limmattal und den Rohrdorfer Berg. Zudem ist die Verlegung des Warteraumes EKRIT ins obere Fricktal vorgesehen.
"Die Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung gehen zu wenig weit", hielt denn auch Landammann Peter C. Beyeler, welcher im Aargau das Dossier "Flughafen Zürich" seit Jahren führt, anlässlich einer Medienorientierung fest. Im Gesuch wird von jährlich 350'000 Flugbewegungen ausgegangen, was eine Steigerung von 30% gegenüber der heutigen Situation ermöglichen würde. Der Kanton Aargau fordert hingegen eine Plafonierung der Flugbewegungen bei rund 280'000, ein engeres Lärmkorsett und insbesondere eine Reduktion der Lärmbelastung in den Nachtstunden. "Eine gerechte Verteilung des Fluglärms gibt es nicht; wir wollen eine faire Verteilung," meinte Baudirektor Beyeler. Eine faire Verteilung beinhaltet aber auch Südanflüge, und aus Aargauer Sicht wird man denn auch in Zukunft um solche nicht herumkommen.
Um seine Interessen in der Flughafen-Frage optimal wahrnehmen zu können, wird der Aargau die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen Schaffhausen und Thurgau weiterführen. Zudem fordert er, dass er in sämtlichen ihn direkt berührenden Planungsfragen im Zusammenhang mit dem Flughafen einbezogen wird.
Dass der gekröpfte Nordanflug trotz dem grossen Druck aus Zürich im vorläufigen Betriebsreglement nicht vorgesehen ist, wertet man im Baudepartement als positiv. Dieses Anflugverfahren über das Zurzibiet wird schon aus Sicherheitsgründen nicht als akzeptabel erachtet. Für Regierungsrat Beyeler ist denn auch klar: "Der gekröpfte Nordanflug ist keine Option!"
Die Fachstellen des Kantons unterziehen das Betriebsreglement in den nächsten Wochen einer vertieften Prüfung. Für die Vorbereitung seiner Stellungnahme wird das Baudepartement eng mit den betroffenen Gemeinden zusammenarbeiten. Bereits Ende März erfolgt auf der Website des Kantons www.ag.ch/de/pub/raumentwicklung/news/flughafen_zuerich die Aufschaltung eines Argumentariums, um Gemeinden und Privaten die Beurteilung des vorläufigen Betriebsreglements zu erleichtern.