Flankierende Massnahmen zeigen Wirkung
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Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes im Kanton Aargau
Die überprüften Unternehmen halten die Lohn- und Ar-beitsbedingungen mehrheitlich ein. Dafür setzt sich der Kanton Aargau ein und ahndet Gesetzesverstösse konsequent. Bei der Schwarzarbeit ermöglichen Hinweise von Behörden und aus der Bevölkerung gezielte Kontrollen und führen in zahlreichen Fällen zur Aufdeckung und Sanktionierung von Schwarzarbeit.
2013 hat das Amt für Migration und Integration (MIKA) 101 Verwaltungsbussen (2012: 152) und 375 informelle Mahnungen (2012: 402) wegen Meldepflichtverstössen sowie 88 Verwaltungsbussen (2012: 58) wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen. Zwei Ent-sendebetrieben wurde wegen schwerwiegender Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne ein Dienstleistungsverbot für die Schweiz auferlegt.
Unternehmen halten sich an flankierende Massnahmen
In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtar-beitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Mit 2'571 Personenkontrollen in 788 Betrieben hat der Kanton Aargau die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben leicht übertroffen. Bei 321 ausländischen Entsendebetrieben wurden 985 Arbeitnehmende überprüft. Bei 104 ausländischen Betrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 93 Verfahren konnten in der Zwischenzeit erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau an die Arbeitnehmenden nachgewiesen. Zehn Verständigungsverfahren sind gescheitert. Die TPK hält fest, dass die Unternehmen grundsätzlich bemüht sind, sich korrekt zu verhalten. Die flankierenden Massnahmen greifen, wie die vielen erfolgreichen Verständigungsverfahren und der Bereitschaft der Unternehmen, auferlegte Bussen zu begleichen, zeigen.
In folgenden Fokusbranchen wurde 2013 eine flächendeckende Lohnerhebung durchgeführt: Medizinische Praxisassistentinnen in Allgemeinarztpraxen (2012: Spezialarztpraxen), verschiedene Dentalberufe, ungelernte Produktionsmitarbeitende in der (industriellen) Lebensmittel- und Getränkeherstellung sowie kleine Sicherheitsfirmen. Sämtliche Fokusbranchen wurden von der TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als grundsätzlich unproblematisch eingestuft. Vier in der industriellen Lebensmittelherstellung tätige Betriebe sind jedoch mit Löhnen aufgefallen, die mehr als 5 Prozent unter dem Wert des 1. Quartils – und damit relativ deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit – liegen. Die TPK führt mit diesen Unternehmen ein Verständigungsverfahren durch. Drei der betroffenen Betriebe haben anlässlich ihrer Besprechungen mit dem TPK-Ausschuss dargelegt, dass gewisse Löhne bereits angepasst worden seien und weitere künftige Lohnanpassungen vorgenommen oder geprüft würden. Beim vierten Unternehmen ist der Ausgang des Verfahrens noch offen.
Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an welchen die Kontrollen für 13 Gewerbebranchen delegiert sind, hat 2013 1'920 Personen von 640 Betrieben kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass bei 160 Firmen die Lohnzahlungen nicht korrekt waren. Bei über 80 Prozent dieser Betriebe wurden die Lohnnachzahlungen problemlos vorgenommen.
Dokumentationspflicht für ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer
Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 90 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. Lediglich in sechs Fällen ist der Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit misslungen und Scheinselbstständigkeit festgestellt worden. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag 71 ausländische Selbstständige überprüft. Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen seit dem 1. Januar 2013 den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort drei gesetzlich vorgeschriebene Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 97 Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch wegen einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden. Scheinselbstständigkeit führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Zudem werden scheinselbstständige Personen nicht von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutznormen erfasst.
Zahl der Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten stabil
2012 hatte der Kanton Aargau eine deutliche Zunahme der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten registriert. Diese können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. 2013 ist die Zahl der Meldungen mit 37'766 auf hohem Niveau stabil geblieben. Während die Zahl der kurzfristigen Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber stark zulegte (+25,3% gegenüber 2012), nahm die Anzahl Meldungen von entsandten Arbeitnehmenden (-7,9%) und selbständigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringern (-2,1%) leicht ab.
Schwarzarbeit: mehr Meldungen aus der Bevölkerung
2013 haben die Meldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung auf vermutete Schwarzarbeit weiter zugenommen. Die Anzahl durch-geführter Schwarzarbeitskontrollen entspricht mit 611 prak-tisch dem Vorjahr (620). Schwerpunktmässig wurde im Baugewerbe kontrolliert. Rund 1'100 Personen wurden durch das kantonale Kontrollorgan überprüft. Die Anzahl Schwarzarbeitskontrollfälle, welche aufgrund eines Verdachtsmoments bezüglich Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weiterleitet wurden, liegt mit 17,8 Prozent leicht unter dem Niveau der Vorjahre (2012: 21,3%; 2011: 20,8%). 100 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Das MIKA hat zudem zehn Arbeitgeber während maximal zwei Jahren vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen und einem Arbeitgeber während einem Jahr Finanzhilfen um 50 Prozent gekürzt, da sie bereits wiederholt wegen Missachtung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs- oder Ausländerrecht rechtskräftig verurteilt worden sind.