Fischereiauftrag erneuert
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Neues Aargauer Fischereigesetz geht in die Vernehmlassung
Das geltende Fischereigesetz von 1862 wird den veränderten rechtlichen, fischereilichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mit dem neuen Gesetz wird eine moderne und sachgerechte Fischerei ermöglicht, ohne die bewährte fischereiliche Praxis aufzugeben.
Neuregelung der Verpachtung
Bisher wurden die staatlichen Fischereireviere bewertet und öffentlich ausgeschrieben. Lag nur eine Bewerbung vor, erfolgte der Zuschlag zum ausgeschriebenen Preis. Bei mehreren Bewerbungen das kam in rund einem Drittel der Fälle vor erfolgte eine Versteigerung. Das Fischereirevier wurde in diesen Fällen der höchstbietenden Person verpachtet. Neu wird auf eine Versteigerung verzichtet. Es ist vorgesehen, die Fischereireviere öffentlich auszuschreiben. Der Pachtzins wird nach ökologischen und fischereilichen Kriterien festgelegt. Die Zuteilung erfolgt an diejenigen Pächterinnen oder Pächter, die am besten Gewähr bieten für eine nachhaltige und ökologische Fischerei. Auch müssen sie gewillt und fähig sein, Jungfischerinnen und Jungfischer zu fördern. Das gepachtete Fischereirecht soll zudem möglichst vielen Personen übertragen werden können. Berücksichtigt wird künftig auch die Verbundenheit der Pächterinnen und Pächter mit der Region. Gute Ortskenntnisse sind wichtig, um eine effektive Fischereiaufsicht sicherzustellen.
Förderung der Artenvielfalt
Um die Artenvielfalt zu fördern oder Lebensräume aufzuwerten, soll der Regierungsrat die Ausübung der Fischerei zeitlich und örtlich einschränken oder Fangverbote erlassen können. Bauliche und technische Eingriffe bleiben wie bisher bewilligungspflichtig. Der Schutz der Fische, Krebse und Muscheln sowie deren Lebensräume werden durch angepasste Bestimmungen verbessert. Ein neues Gewicht erhält der Schutz einheimischer Fische und Krebse vor der unkontrollierten Ausbreitung landesfremder Arten. Der Kanton erhält neu die Möglichkeit, Massnahmen auf Kosten der Verursacher zu treffen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. November 2011.