Finanzpaket 98: wenig Änderungen
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Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat veröffentlicht
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine neue Vorlage zum Finanzpaket 98. Bei der Präsentation vor den Medien wandte sich Landammann Ulrich Siegrist vehement gegen schönfärberische Finanzprognosen.
Ab 1999 will die Regierung in mehreren Etappen pro Jahr 120 bis 230 Millionen Franken sparen. Die am Freitag vorgestellte regierungsrätliche Vorlage umfasst eine erste Tranche von 24 Erlassänderungen, zusammengefasst in 2 Gruppen, mit einem Sparvolumen von insgesamt rund 20 Millionen Franken. Die zugrundeliegenden Finanzperspektiven 1999 - 2001 zeigen keine Aufhellung. Die Grundsätze der Vorgehensstrategie und die Ziele des Finanzpaketes 98 bleiben gegenüber Mai 1998 unverändert.Die neue Vorlage an den Grossen Rat verzichtet auf die vom Grossen Rat im Juni abgelehnte zweiprozentige Lohnkürzung beim Staatspersonal. Sie hält aber fest am Gros der Massnahmen der Gruppe 1, wie sie bereits mit der Vorlage vom 6. Mai 1998 unterbreitet wurden, sowie an den Massnahmen der Gruppe 2. Nach wie vor gültig bleiben die Ausführungen der Botschaft vom 6. Mai 1998 bezüglich der Zusammenhänge zwischen Finanzpolitik, Regierungsprogramm, Wirtschaft und Kantonsstruktur, des Verhältnisses zwischen Gemeinden und Kanton und der Gliederung in Gruppen. Die Grundsätze zur Vorgehensstrategie erfahren keine Änderungen.
Wirtschaftsstandort Aargau hat Nase vorn
Vor den Medien unterstrich der Vorsteher des Finanzdepartements, Landammann Dr. Ulrich Siegrist, am Freitag in Aarau den Ernst der Lage: Mehrausgaben - vor allem die Abwälzung von Bundeslasten auf den Kanton auf der einen und nach wie vor rückläufige Steuereinnahmen auf der andern Seite - erlaubten ganz einfach keine finanzpolitischen Experimente. Die Vorschläge der Regierung - zahlreiche relativ kleine, in der Summe aber doch gewichtige Sparmassnahmen - stellten "ein ehrliches Konzept" dar. Siegrist wandte sich im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision vehement gegen finanzpolitisches Wunschdenken und eine Schuldenpolitik auf Vorrat und unterstrich die heutige Spitzenposition des Wirtschaftsstandorts Aargau. Der Aargau gehört bereits heute zu den sparsamsten und effizientesten Kantonen: Der Anteil von Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) am Volkseinkommen beträgt lediglich einen Fünftel und liegt somit um rund 7 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Mit der Vorlage des Regierungsrates zur Steuergesetzrevision wird der Wirtschaftsstandort Aargau nochmals stark verbessert - "entgegen anderslautenden Kommentaren", wie Finanzdirektor Siegrist mit Nachdruck festhielt.
Finanzpaket 98: Die neue Gruppe 1
In der Gruppe 1 werden acht Dekretsänderungen, ein neues Dekret und drei Grossratsbeschlüsse zur Höherverschuldung dem Grossen Rat unterbreitet. Zwei dieser Grossratsbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat in der Gruppe 1 unter anderem folgende Anträge: Kapitalmarktfinanzierung der Teuerungszulagen, Reduktion der Besoldungen bei Überstunden von Lehrpersonen, Verzicht auf die Anrechnung von Dienstalterszulagen beim Berufseinstieg nach Abschluss der Höheren Pädagogischen Lehranstalt, Kürzung der Kantonsbeiträge an die Berufsbildung, Kürzungsmöglichkeiten beim Anwaltstarif, Verrechnung der Tatbestandsaufnahme bei der Verkehrspolizei, Aufhebung der Polierschule Unterentfelden, Dezentralisierung der Anweisungskontrolle an die Departemente, Delegation der Genehmigung von Nutzungsplänen an den Regierungsrat, Ermöglichung der Gewährung von Darlehen an Gemeinden und Übernahme der Darlehen der Regionalspitäler und Krankenheime durch den Kanton.
Finanzpaket 98: Die Gruppe 2
Die Gruppe 2 enthält acht Gesetzesrevisionen, drei Dekretsänderungen und einen Grossratsbeschluss zur Höherverschuldung, der dem fakultativen Referendum unterliegt. Die Massnahmen betreffen folgende Bereiche: Einführung EDV-Grundbuch mit flexiblerer Organisationsstruktur des Grundbuchwesens, entgeltliche Abgabe von Daten der amtlichen Vermessung, Anpassungen und Erleichterungen bei den Grundbuchabgaben, Streichung von Unterrichtsspesen der Studentinnen und Studenten der Medizin, Einführung von Schulgeldern in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Rationalisierung im Beschwerdeverfahren, Streichung Beiträge Geschwemmsel-Beseitigung, Neukonzeption Kantonaler Agrarfonds, Einführung von Gebühren für die Benutzung des National- und Kantonsstrassenareals, Aufhebung der Winterlandwirtschaftsschule Muri, Kürzung der Beiträge an die Regionalplanungsverbände.