Finanzierung AHV/IV
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Ja zur Neuaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Ohne Mitwirkung der Gemeinden lässt sich die Zusatzbelastung des Kantons durch den Bund von 100 Millionen Franken nicht bewältigen. Das aus allen grossen Parteien bestehende Abstimmungskomitee empfiehlt dem Aargauer Volk deshalb für die kantonale Volksabstimmung vom 28. November ein Ja zur Neuaufteilung des Kantonsbeitrags an die AHV.
Am Dienstag orientierte das überparteiliche Abstimmungskomitee "Ja zur Änderung EG AHVG/IVG" über die Abstimmungsvorlage. Im Komitee sind die grossen Parteien SVP, SP, FDP und CVP vertreten. Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez, Vorsteherin des Finanzdepartements, legte die Sicht des Regierungsrates dar.
Der Bund verlagert zwischen 1997 und 2000 auf den Kanton Aargau rund 100 Millionen Franken an zusätzlichen finanziellen Lasten. Diese neue Belastung lässt sich nur im Zusammenwirken von Kanton und Gemeinden tragen. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass der Kanton zwei Drittel und die Gemeinden einen Drittel an die neu aufzubringenden Mittel beisteuern sollen.
Die Beteiligung der Gemeinden an den vom Bund übertragenen 100 Millionen Franken soll zum überwiegenden Teil durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Kantonszahlungen für die AHV und IV erfolgen. Andere Varianten der Beteiligung der Gemeinden wurden ebenfalls geprüft, doch konnte damit eine gleichmässige Belastung der Gemeinden nicht erreicht werden.
Aus diesem Grund stimmt das Aargauer Volk am 28. November 1999 über eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenversicherung und die Invalidenversicherung ab (EG AVHG/IVG). Diese Änderung sieht vor, dass der Anteil der Gemeinden am Kantonsbeitrag an die AHV/IV von 20 auf 34 Prozent massvoll erhöht wird. Dies entlastet den Kanton jährlich um 28 Millionen Franken.
Entlastung der Gemeinden
Die neuen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinden werden teilweise abgefedert durch Entlastungen im Sozialhilfebereich: Gemäss der Aenderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), welche ebenfalls am 28. November 1999 zur Abstimmung gelangt, werden die Krankenkassenprämien von Sozialhilfeabhängigen in Zukunft über die Prämienverbilligung gedeckt. Entlastungen der Gemeinden ergeben sich auch mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes. Ueber den Finanzausgleich wird zudem die Belastung finanzschwacher Gemeinden durch die neuen Ansätze bei den AHV/IV-Zahlungen im Umfang von 6 bis 7 Millionen Franken verringert.
Die vorgeschlagene Neuverteilung der Beiträge an die AHV/IV belastet unbestrittenermassen die Gemeinden. Die Verteilung der Bundeslasten, die vom Kanton nicht an den Absender zurückgegeben werden können, ist jedoch als fair zu betrachten. Müsste der Kanton auch die zur Diskussion stehenden 28 Millionen Franken direkt übernehmen, würde sich eine sehr schwierige Situation ergeben, unter der mit Sicherheit auch die Regionen und Gemeinden des Kantons zu leiden hätten. Im Aargau mit seinen 4 Regionen und 232 Gemeinden müssen nicht nur die Finanzen der Gemeinden, sondern auch diejenigen des Kantons gesund sein, damit die Rücksichtnahme auf die besonderen Strukturen des Kantons überhaupt möglich ist.
Ein Ja zum Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die AHV und die IV ist ein Ja zu einem finanziell gesunden Kanton, der seine Aufgaben gegenüber Regionen und Gemeinden erfüllen kann.