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Finanzielle Unterstützung für Gemeindefusionen :
Zweite Botschaft geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat will fusionswillige Gemeinden mit einer Zusammenschlusspauschale von 400'000 Franken unterstützen. Finanzschwache Gemeinden sollen einen zusätzlichen Fusionsbeitrag erhalten. Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur zweiten Beratung an den Grossen Rat.

Nachdem das Aargauer Stimmvolk das 1. Paket Gemeindereform am 27. September 2009 abgelehnt hatte, verlangte der Grosse Rat mit zwei Motionen neue Unterstützungsinstrumente für Gemeindezusammenschlüsse. Am 3. Mai 2011 beschloss der Grosse Rat die vom Regierungsrat beantragten neuen Instrumente in erster Beratung ohne Gegenstimme. Der Regierungsrat hat nun die Botschaft zur zweiten Beratung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Ziel der neuen Unterstützungsinstrumente ist es, für Gemeinden, die sich zusammenschliessen wollen, eine gute Grundlage für ihre weitere Entwicklung zu schaffen. Vorgesehen ist eine Zusammenschlusspauschale von 400'000 Franken als Beitrag an den Organisationsaufwand nach der Fusion. Liegt die Steuerkraft der Gemeinde unter dem kantonalen Durchschnitt, soll sie zusätzlich einen Zusammenschlussbeitrag erhalten, der sich an der Bevölkerungszahl und der Steuerkraft bemisst. Zudem sollen die Finanzausgleichsbeiträge für acht Jahre garantiert werden, die im Durchschnitt der drei Jahre vor dem Zusammenschluss ausbezahlt wurden. Die neuen Instrumente ersetzen die geltende Angleichung der Verschuldungshöhe, die sich nicht bewährt hat.

Gemeinden warten auf die neuen Instrumente

Verschiedene Zusammenschlussprojekte wurden nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom September 2009 sistiert. Für diese und einige zwischenzeitlich neu lancierte Projekte ist es wichtig, Klarheit über die kantonalen Unterstützungsinstrumente zu schaffen. Zurzeit stehen rund zehn Projekte zur Diskussion.Wie in der 1. Beratung vom Grossen Rat beschlossen, sollen die neuen Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die an Fusionsprojekten beteiligten Gemeinden sollen die anstehenden Volksentscheide auf klaren Grundlagen treffen können.

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