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Finanzausgleich der Gemeinden 2018 :
Information an die Gemeinden über die Finanzausgleichszahlungen 2018

Im Jahr 2018 richten sich die Finanzausgleichszahlungen zwischen den Aargauer Gemeinden erstmals nach dem von den Stimmberechtigten im Februar 2017 angenommenen neuen Finanzausgleichsgesetz. In diesen Tagen werden die Gemeinden detailliert über ihre Beitragsansprüche und Abgabepflichten für das kommende Jahr informiert.

Der neue Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Ressourcenausgleich Beiträge, während Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft Abgaben leisten.

Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Abgaben.

Nebst den abgabepflichtigen Gemeinden trägt auch der Kanton einen Teil der Finanzierungslast.

Die Zahlen des Finanzausgleichs 2018 lassen sich nicht direkt mit den Vorjahreswerten vergleichen. Der neue Finanzausgleich basiert auf einem neuen System und ersetzt nicht nur den bisherigen Finanzausgleich, sondern auch die Ausgleichszahlungen gemäss Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung. Diese dienten während vier Jahren als Übergangslösung zur Kompensation des indirekten Finanzausgleichs im Rahmen der früheren Beiträge der Gemeinden an die Spitalfinanzierung. Ausserdem erfolgen gleichzeitig mit dem Systemwechsel beim Finanzausgleich verschiedene Anpassungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, die ebenfalls Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der einzelnen Gemeinden haben.

Beiträge und Abgaben 2018

Viele Gemeinden erhalten aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge, in ein anderes hingegen müssen sie Abgaben leisten. Alle diese Einzelpositionen werden addiert, so dass für jede Gemeinde ein Nettobeitrag oder eine Nettoabgabe resultiert.

Im Jahr 2018 werden 147 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 86 Millionen Franken erhalten. 65 Gemeinden leisten Abgaben von netto rund 59 Millionen Franken. Somit finanziert der Kanton einen Anteil von 27 Millionen Franken, der aus den Steuerzuschlägen für den Finanzausgleich sowie aus einem weiteren Vermögensabbau in der Spezialfinanzierung Finanzausgleich stammt.

Der Umfang der Beiträge und Abgaben liegt gesamthaft innerhalb des Rahmens, der aufgrund der in der Erarbeitungsphase erstellten Modellrechnungen erwartet wurde. Bei rund drei Vierteln der Gemeinden entsprechen die Finanzausgleichszahlungen 2018 etwa der Grössenordnung, die zuvor in Modellrechnungen ermittelt wurde. Die Finanzausgleichszahlungen von einem Viertel der Gemeinden liegen um mehr als zwei Steuerfussprozente höher oder tiefer als gemäss den Modellrechnungen erwartet. Das ist dann der Fall, wenn sich die Basiswerte seit den letzten Berechnungen überdurchschnittlich stark verändert haben, zum Beispiel wenn eine Gemeinde deutlich finanzstärker oder -schwächer geworden ist oder deutlich mehr oder weniger Sozialhilfeempfangende aufweist.

Die Liste in der Beilage weist die Finanzausgleichszahlungen 2018 aller Gemeinden in den einzelnen Ausgleichsgefässen sowie im Total aus.

Ergänzungsbeiträge und Übergangsbeiträge

Der neue Finanzausgleich sieht Ergänzungsbeiträge für jene Gemeinden vor, die trotz Finanzausgleichszahlungen ihren Haushalt nur ausgeglichen gestalten können, wenn sie den Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über das kantonale Mittel anheben würden. Ergänzungsbeiträge werden erstmals für das Jahr 2020 gesprochen und spielen somit für das kommende Jahr noch keine Rolle. Jedoch werden die betroffenen Gemeinden im Jahr 2018, wie zahlreiche andere auch, durch Übergangsbeiträge entlastet.

Übergangsbeiträge erhalten alle Gemeinden, deren Finanzhaushalt durch den Systemwechsel beim Finanzausgleich und die Veränderungen bei der Aufgabenteilung um mehr als zwei Steuerfussprozente zusätzlich belastet wird. Insgesamt 88 Gemeinden haben während der kommenden vier Jahre Anspruch auf Übergangsbeiträge. Im ersten Jahr sind dafür rund 16 Millionen Franken erforderlich. Der Betrag nimmt in den Folgejahren aufgrund der gesetzlichen Regelung jedes Jahr um 25 Prozentpunkte ab.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres