Finanzausgleich 2022
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Die Finanzausgleichszahlungen 2022 liegen vor
Im Jahr 2022 erhalten 135 Gemeinden Finanzausgleichs-beiträge in der Höhe von netto rund 96 Millionen Franken. Davon finanziert der Kanton rund 29 Millionen Franken, während der grössere Teil durch jene 65 Gemeinden finanziert wird, die Abgaben von netto rund 67 Millionen Franken leisten.
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Ressourcenausgleich Beiträge, während Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft Abgaben leisten. Gemeinden, die trotz dieser Ausgleichszahlungen eine minimale Ressourcenstärke (84 Prozent des kantonalen Mittelwerts) nicht erreichen, erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge.
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Abgaben.
Ausgleichszahlungen 2022
Viele Gemeinden erhalten aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge, in ein anderes hingegen müssen sie Abgaben leisten. Weil sich so Ein- und Auszahlungen teilweise gegenseitig aufheben, ist der ausgewiesene Gesamtbetrag kleiner als die Summe der in den einzelnen Gefässen umverteilten Beträge.
Das weitaus wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich mit einem Volumen von 73 Millionen Franken (wovon 13 Millionen Franken Mindestausstattungsbeiträge sind), gefolgt vom Soziallastenausgleich (24 Millionen Franken), dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich (16 Millionen Franken) und dem Bildungslastenausgleich (9 Millionen Franken).
Das Gesamtvolumen der ausbezahlten Beiträge liegt um etwa drei Millionen höher als im Vorjahr. In erster Linie erhöht sich das Niveau des Ressourcenausgleichs, was auf die generell ansteigenden Steuererträge zurückzuführen ist. Bei mehr als der Hälfte der Gemeinden verändert sich die Zahlung gegenüber dem Vorjahr um weniger als 20 Franken pro Kopf, bei dreissig Gemeinden übersteigt die Veränderung 50 Franken pro Kopf und bei sieben Gemeinden 100 Franken.
Aufgrund anstehender Zusammenschlüsse sind zwölf Gemeinden nicht mehr auf der Liste, dafür die beiden neuen Gemeinden Zurzach und Böztal. Auf den Umfang der Finanzausgleichszahlungen hat dies keinen Einfluss. Der Steuerkraftausgleich sowie der Bildungs- und Soziallastenausgleich sind fusionsneutral. Bei den beiden anderen Ausgleichsinstrumenten gilt eine Besitzstandsgarantie für acht Jahre.
Die Liste in der Beilage weist die Finanzausgleichszahlungen 2022 aus.
Korrekturzahlungen
Bis und mit Finanzausgleich 2020 enthielten die für die Berechnung benötigten Steuerdaten einen Fehler, weil die Quellensteuern nicht korrekt auf den 100-Prozent-Wert umgerechnet worden waren. Bei der Berechnung des Finanzausgleichs 2021 wurde eine Berichtigung vorgenommen. Nach entsprechenden rechtlichen Abklärungen und im Einvernehmen mit den kommunalen Begleitgremien zum Finanzausgleich und dem Konsultationsgremium Kanton – Gemeinden wird der Fehler rückwirkend für drei Jahre (2018 bis 2020) korrigiert. In der Übersichtstabelle sind in einer separaten Spalte diese Korrekturzahlungen aufgeführt, die nun ebenfalls für drei Jahre gelten. Bei drei Viertel der Gemeinden liegen diese Zahlungen bei maximal einigen Tausend Franken. Grössere Beträge können bei Gemeinden anfallen, die einen hohen Quellensteueranteil sowie besonders hohe oder tiefe Steuerfüsse haben.