Finanzausgleich 2019
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Information an die Gemeinden über die Finanzausgleichszahlungen 2019
Der Kanton hat die Gemeinden über ihre Beitragsansprüche und Abgabepflichten für das kommende Jahr informiert.
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Ressourcenausgleich Beiträge, während Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft Abgaben leisten. Gemeinden, die trotz Ausrichtung des Steuerkraftausgleichs den minimalen Normsteuerertrag nicht erreichen, erhalten Mindestausstattungsbeiträge.
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Abgaben.
Nebst den abgabepflichtigen Gemeinden trägt auch der Kanton einen Teil der Finanzierungslast.
Beiträge und Abgaben 2019
Viele Gemeinden erhalten aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge, in ein anderes hingegen müssen sie Abgaben leisten. Alle diese Einzelpositionen werden addiert, so dass für jede Gemeinde ein Nettobeitrag oder eine Nettoabgabe resultiert.
Im Jahr 2019 erhalten 143 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 87 Millionen Franken. 68 Gemeinden leisten Abgaben von netto rund 60 Millionen Franken. Somit finanziert der Kanton einen Anteil von 27 Millionen Franken, der aus den Steuerzuschlägen für den Finanzausgleich sowie aus einem weiteren Vermögensabbau in der Spezialfinanzierung Finanzausgleich stammt.
Sowohl gesamthaft als auch in den einzelnen Ausgleichsgefässen liegt der Umfang der Beiträge und Abgaben sehr nahe am Vorjahr. Wie erwartet, zeichnet sich das neue Modell durch eine deutlich höhere Konstanz und Berechenbarkeit aus.
Auch aus Sicht der einzelnen Gemeinden sind die Beiträge und Abgaben überwiegend als stabil einzustufen. Grössere Abweichungen können vorab dort resultieren, wo sich durch stark veränderte Steuererträge ein entsprechender Einfluss auf den Normsteuerertrag ergibt.
Die Liste in der Beilage weist die Finanzausgleichszahlungen 2019 aller Gemeinden in den einzelnen Ausgleichsgefässen sowie im Total aus.
Ergänzungsbeiträge und Übergangsbeiträge
Der neue Finanzausgleich sieht Ergänzungsbeiträge für jene Gemeinden vor, die trotz Finanzausgleichszahlungen ihren Haushalt nur ausgeglichen gestalten können, wenn sie den Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über das kantonale Mittel anheben würden. Ergänzungsbeiträge werden erstmals für das Jahr 2020 gesprochen und spielen somit für das kommende Jahr noch keine Rolle.
In den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs werden Übergangsbeiträge ausgerichtet. Übergangsbeiträge erhalten alle Gemeinden, deren Finanzhaushalt durch den Systemwechsel beim Finanzausgleich und die Veränderungen bei der Aufgabenteilung im 2018 um mehr als zwei Steuerfussprozente zusätzlich belastet wurde. Insgesamt 87 Gemeinden haben bis zum Jahr 2021 Anspruch auf Übergangsbeiträge. Dieser Betrag nimmt aufgrund der gesetzlichen Regelung jedes Jahr um 25 Prozentpunkte ab. Für das Jahr 2019 sind dafür rund 12 Millionen Franken erforderlich.