Finanzausgleich 2017
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Information der Gemeinden über die Finanzausgleichszahlungen 2017
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Gemeinden die im Jahr 2017 anfallenden Beiträge und Abgaben im Finanz- und Lastenausgleich mitgeteilt. Gleichzeitig wurden die Gemeinden über die Auswirkungen des Ausgleichsgesetzes Spitalfinanzierung auf das Budget 2017 informiert. Aufgrund einer fehlerhaften Berechnung ergibt sich bei den Finanzausgleichszahlungen 2016 Korrekturbedarf.
Die Auszahlungssumme aus dem Finanzausgleich für das Jahr 2017 beträgt 47,8 Millionen Franken. Sie wird an 87 Gemeinden ausgerichtet. Einen Beitrag erhalten jene Gemeinden, deren Finanzbedarf im Basisjahr 2015 höher war als ihre Ertragskraft. Im laufenden Jahr 2016 erhalten 88 Gemeinden Beiträge von gesamthaft 44,6 Millionen Franken.
Im Basisjahr 2015 stieg der Finanzbedarf gegenüber dem Vorjahr um rund 1,5 Prozent. Die Ertragskraft liegt nur um 0,8 Prozent über den Vorjahreswerten. Aus diesem Grund hat sich die Auszahlungssumme für 2017 um rund 3,2 Millionen Franken erhöht.
Abgaben in den Finanzausgleichsfonds haben Gemeinden zu leisten, deren Steuerkraft im Basisjahr 2015 über dem Kantonsmittel lag und zudem den Finanzbedarf überstieg. Im Jahr 2017 haben 54 Gemeinden Abgaben von total 27,0 Millionen Franken zu leisten (laufendes Jahr: 56 Gemeinden und 27,4 Millionen Franken).
Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung
Weil gegen die Optimierung der Aufgabenteilung und Neugestaltung des Finanzausgleichs das Referendum ergriffen wurde, können die neuen Gesetze nicht im Jahr 2017 in Kraft treten. Das als Übergangslösung konzipierte Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung bleibt daher in Kraft. Die Ausgleichszahlungen gemäss diesem Gesetz ersetzen den früheren indirekten Finanzausgleich, der in den Spitalfinanzierungsbeiträgen der Gemeinden enthalten war. Die Beiträge und Abgaben belaufen sich im Jahr 2017 auf je 24,3 Millionen Franken (Vorjahr 23,7 Millionen Franken). 66 Gemeinden leisten Abgaben, 147 Gemeinden erhalten Beiträge.
Gemeinden, deren Steuerertrag bei mittlerem Steuerfuss, zuzüglich der erhaltenen Beiträge aus dem ordentlichen Finanzausgleich, tiefer liegt als 80 Prozent des kantonalen Mittelwerts, erhalten Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleichsfonds. Im Jahr 2017 erhalten 15 Gemeinden Sonderbeiträge von gesamthaft 5,6 Millionen Franken (laufendes Jahr: 16 Gemeinden; 7,4 Millionen Franken).
Die Sonderbeiträge können nur ausbezahlt werden, wenn der Grosse Rat die im Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung vorgesehene Befristung um ein Jahr verlängert. Eine Botschaft mit dem entsprechenden Antrag hat der Regierungsrat dem Parlament am 30. Juni 2016 zugestellt.
Korrektur Finanz- und Lastenausgleich 2016
Bei der Berechnung des Finanzausgleichs 2017 hat sich gezeigt, dass bei den Beiträgen und Abgaben für das Jahr 2016 Anpassungen erforderlich sind. Wegen einer Fehlinterpretation wurden die Finanzbedarfsgrössen nicht korrekt ermittelt. Die notwendigen Anpassungen führen bei den meisten Gemeinden zu keinen oder relativ geringen Änderungen. Für gut 25 Prozent der Gemeinden kommt es aber zu grösseren Abweichungen gegenüber den ursprünglich berechneten Zahlen, wobei sich die Differenz bei rund 15 Prozent zugunsten und bei rund 10 Prozent zulasten der Gemeinde auswirkt. Die betroffenen Gemeinden werden zusammen mit der Mitteilung der Finanzausgleichszahlungen 2017 informiert.