Feuerbrandbefall in 18 Gemeinden
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Cotoneaster-Böschungen gerodet und verbrannt
Die gefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand wurde in diesem Jahr in 18 Aargauer Gemeinden entdeckt. Betroffen waren schwergewichtig das obere Wynental und die Region Ehrendingen. In über 200 Privatgärten mussten Cotoneaster-dammeri-Böschungen gerodet und verbrannt werden.
In 18 Aargauer Gemeinden mussten in diesem Jahr vom Feuerbrand befallene Pflanzen gerodet und verbrannt werden. Schwergewichtig waren das obere Wynental (Burg, Leimbach, Menziken, Reinach, Zetzwil sowie Beinwil am See) und die Region Ehrendingen (Ober- und Unterehrendingen sowie Ennetbaden, Freienwil, Lengnau und Schneisingen betroffen. Befallen waren fast ausschliesslich Cotoneaster-dammeri-Böschungen in über 200 Privatgärten. Einzelherde mussten in Magden, Mandach, Olsberg, Remigen, Rüfenach und Schöftland beseitigt werden. Dies führte zu einem enormen Rodungs- und Kontrollaufwand der betroffenen Gemeinden. Auch vier Quittenbäume, drei Weissdornsträucher, zwei Pyracantha und eine Loorbeermispel mussten vernichtet werden.
Die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden konnte in diesem Jahr erfolgreich fortgesetzt werden. Die zum Teil unerwartet aufwändigen Rodungsarbeiten wurden hervorragend gemeistert. Jede Gemeinde führte von Ende Juni bis Mitte September 2005 eine Feuerbrand-Grobkontrolle von mindestens einem Tag durch. Vorrangig wurde die Umgebung der registrierten Schutzobjekte kontrolliert. In zweiter Priorität wurden öffentliche Anlagen, Hausgärten, Hochstämme und Hecken überwacht.
Die hochanfälligen Cotoneaster-Arten (Cotoneaster salicifolius floccosus, C. bullatus, C. franchetti, C. watereri, C. watereri "Cornubia", Cotoneaster salicifolius "Herbstfeuer") wurden im Jahr 1998 vorsorglich flächendeckend über das ganze Kantonsgebiet verboten, gerodet und entsorgt. Für die etwas weniger anfällige aber weit verbreitete Zierpflanze Cotoneaster dammeri besteht seit 1. Mai 2002 ein nationales Produktions- und Neuanpflanzverbot (analog auch für Loorbeermispel), welches mittelfristig zu einem Verdünnungseffekt führt. Da im Kanton Aargau mehrere Millionen Quadratmeter vorhanden sind, ist eine vorsorgliche Rodung dieser in den 80-er und 90-er Jahren beliebten Zierpflanze nicht durchführbar.
Am 1. Mai 2004 trat gemäss Regierungsratbeschluss vom 9. Juli 2003 ein Anbau- und Pflanzverbot für anfällige Wirtspflanzen ohne besondere ökologische Bedeutung für Flora und Fauna in Kraft. Verboten wurden Chaenomeles Lindl. (Feuerbusch, Scheinquitte, Japanische Quitte), Eriobotrya Lindl. (Wollmispel), Mespilus L. (Mispel) und Pyracantha Roem. (Feuerdorn).
Feuerbrand verursacht grosse Schäden
National und international hat die Bakterienkrankheit Feuerbrand in diesem Jahr grosse Schäden verursacht. Allein in der Schweiz waren über 25'000 Hochstammbäume und 100 Erwerbsobstanlagen in mehr als 310 Gemeinden betroffen. Das Finden und die Vernichtung von kranken Pflanzen ist zum Schutz der gesunden weiterhin die einzige taugliche Bekämpfungsmassnahme.Weitere Informationen zum Feuerbrand unter: www.feuerbrand-ag.ch.