Feuerbrand: Keine Honigkontaminierung durch Streptomycin
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Keine der untersuchten Honigproben enthält Antibiotikarückstände.
Dieses Jahr wurde in der Schweiz das Antibiotikum Streptomycin zum zweiten Mal für die Bekämpfung des Feuerbrandes in Kernobstanlagen freigegeben. Präventiv wurden im Umkreis der Einsatzorte sämtliche Aargauer Bienenstände auf allfällige Rückstände beprobt. In allen 93 untersuchten Honigproben konnte kein Streptomycin nachgewiesen werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat analog zum letzten Jahr befristet bis am 1. Juli 2009 per Allgemeinverfügung das Antibiotikum Streptomycin für die Bekämpfung der gefährlichen Bakterienkrankheit Feuerbrand zugelassen. Im Kanton Aargau wurde 17 Gesuchen um eine Einsatzbewilligung für Streptomycin in Erwerbsobstanlagen stattgegeben. Die Kriterien und Auflagen, die die Gesuchsteller zu erfüllen hatten, waren sehr streng. In zwölf Obstanlagen wurde nach Warndienst dann auch Streptomycin eingesetzt. Behandelt wurden 11,4 Hektaren Kernobst, rund sieben Prozent der Aargauer Obstfläche. Diese Parzellen sind (mit einer Ausnahme) bis heute feuerbrandfrei.
Als Folgemassnahme wurden sämtliche Bienenstände im Radius von zwei Kilometer rund um die Parzellen, wo Streptomycin zum Einsatz kam, beprobt. Dabei wurde pro Bienenstand jeweils eine Mischprobe aus sämtlichen geschleuderten Honigerträgen des Frühjahrs entnommen. Die Proben wurden anschliessend vom Amt für Verbraucherschutz in Aarau untersucht. Erfreulicherweise konnte in keiner der 93 untersuchten Honigproben Streptomycin nachgewiesen werden. Als Nachweisgrenze galt dabei ein Wert von 0,01 mg/kg; dies entspricht dem gesetzlichen Höchstwert.
Gute Zusammenarbeit mit Bienenzüchtern
Die aufwändige Erfassung und Kartierung der Bienenstände sowie die aktive Honigprobenahme wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine durchgeführt. Die Honigkontrolleurinnen und -kontrolleure haben dank grossem Engagement und Einfühlvermögen zum Erfolg der Aktion beigetragen.
Letzte Kontrollen/Meldepflicht
Der kantonale Pflanzenschutzdienst an der Liebegg ruft alle Aargauerinnen und Aargauer weiterhin auf, feuerbrandverdächtige Pflanzen zu markieren und den Verdachtsfall umgehend der Feuerbrandverantwortlichen Person der Gemeinde (siehe www.feuerbrand-ag.ch) zu melden. Wichtig ist, dass vom Feuerbrand befallene Pflanzen nicht überwintern. Sie könnten sonst im nächsten Frühling unbemerkt als Primärherd eine ganze Region verseuchen.
Im Kanton Aargau sind im 2009 bis heute in 60 Gemeinden Feuerbrand-Befallsherde entdeckt worden (Details siehe unter www.feuerbrand-ag.ch). Betroffen sind primär Cotoneaster-Böschungen, Weissdorn-Sträucher und Quitten.