FC Wohlen: Abschluss Strafverfahren
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem FC Wohlen abgeschlossen: Vier Personen wurden mittels Strafbefehls verurteilt.
Zwei verantwortlichen Personen des FC Wohlens, einem Vertreter der Spielervermittlung und dem betroffenen, aus Brasilien stammenden Spieler wird vorgeworfen, sie hätten im Wissen, dass eine fremdenpolizeiliche Bewilligung erst mit einem Monatsgehalt von mindestens CHF 3800.00 zu erhalten war, zwei verschiedene Verträge ausgefertigt.
Sie wurden wegen Urkundenfälschung und Täuschung der Behörden mit je 90 Tagessätzen Geldstrafe und Verbindungsbussen zwischen CHF 700.00 und CHF 3600.00 bestraft.
Urkundenfälschung und Täuschung der Behörden
Abweichend zum ersten Vertrag, welcher dem betroffenen Spieler einen Monatslohn von CHF 3000.00 zusprach, wurde die monatliche Lohnsumme in einem zweiten Vertrag wahrheitswidrig auf CHF 3800.00 erhöht. Mit dem Einreichen dieses zweiten Vertrages wurde dem Migrationsamt des Kantons Aargau gegenüber wahrheitswidrig suggeriert, der FC Wohlen bezahle dem brasilianischen Spieler einen Monatslohn von CHF 3800.00.
Das Migrationsamt wurde damit getäuscht und stellte die entsprechende fremdenpolizeiliche Bewilligung aus.
Strafanzeige vom Migrationsamt
Publik wurde der Fall im September 2013, als der betroffene brasilianische Spieler dem FC Wohlen öffentlich vorwarf, er habe zwei Verträge unterschreiben müssen. Einen mit einem tieferen und einen mit einem höheren Lohn.
Das Migrationsamt des Kantons Aargau hat daraufhin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine Strafanzeige eingereicht.
Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.