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Familiengerichte im Aargau :
Der Regierungsrat hat die Botschaften zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie zur Totalrevision des Gerichtsorganisations¬gesetzes für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet

Der Regierungsrat schlägt vor, an den Bezirksgerichten Familiengerichte zu schaffen. Gleichzeitig soll die Organisation der kantonalen Justiz mit einer neuen Leitungsstruktur für die Gerichte angepasst werden. Der Grosse Rat hat den Vorschlägen des Regierungsrats zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes (KESR) und zur Totalrevision des aargauischen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) am 23. August 2011 in erster Beratung zugestimmt.

Der Bund hat das heutige Vormundschaftsrecht umfassend revidiert. Es wird durch ein zeitgemässes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst, das die gesellschaftlichen Veränderungen aufnimmt und die Selbstverantwortung des urteilsfähigen Erwachsenen ins Zentrum stellt. Die Förderung des Selbstbestimmungsrechts in Form der eigenen Vorsorge und die Stärkung der Familie sind zentrale Anliegen des neuen Rechts.

Familiengerichte an den elf Bezirksgerichten

Für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes sollen an den Bezirksgerichten Familiengerichte geschaffen werden. Eine Bezirksgerichtspräsidentin oder ein Bezirksgerichtspräsident führt den Vorsitz der Familiengerichte. Zudem gehören den Familiengerichten je eine Fachrichterin oder ein Fachrichter aus den Bereichen Sozialarbeit und Psychologie an. Die familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte werden auch alle Kindesschutzverfahren behandeln, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Für die Abklärungen und für die Führung der Beistandschaften sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Sie werden eng mit den Familiengerichten zusammenarbeiten.

Neue Leitungs- und Aufsichtsstruktur der Justiz

Im Zusammenhang mit der Schaffung von Familiengerichten an den Bezirksgerichten soll mit einer Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes die kantonale Justiz in weiteren Bereichen zeitgemäss organisiert werden. Hauptinhalte der Revision sind eine neue Leitungsstruktur für die Gerichte im Kanton Aargau, eine Neuordnung der Aufsicht über die Justiz, eine Verstärkung der Justizverwaltung als Führungsinstrument für die gesamte Justiz sowie die Einführung eines Justizgerichts für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern.

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