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Familiengerichte im Aargau :
Regierungsrat verabschiedet Botschaften zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und zur Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes

Gestützt auf die Anhörungsverfahren zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes (KESR) und zur Totalrevision des aargauischen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) schlägt der Regierungsrat vor, familiengerichtliche Abteilungen an den Bezirksgerichten zu schaffen. Diese sollen ab 1. Januar 2013 für alle familienrechtlichen Belange zuständig sein. Gleichzeitig soll die Organisation der kantonalen Justiz mit einer neuen Leitungsstruktur für die Gerichte angepasst werden.

Die eidgenössischen Räte haben das Vormundschaftsrecht einer umfassenden Revision unterzogen. Es wird durch ein zeitgemässes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Heute sind die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörden tätig. Der Bund schreibt den Kantonen im neuen Recht vor, dass ab 1. Januar 2013 eine interdisziplinäre Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörde ablösen muss.

Überragende Mehrheit für Familiengerichte

Für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes stellte der Regierungsrat in der Anhörung zwei Modelle zur Auswahl: Familiengerichtliche Abteilungen an den elf Bezirksgerichten oder sechs dezentrale kantonale Verwaltungsbehörden. Die Mehrheit der Parteien und Verbände sowie 122 der 127 an der Anhörung teilnehmenden Gemeinden haben sich für die Gerichtslösung ausgesprochen. Der Vorsitz der familiengerichtlichen Abteilungen wird von einer Bezirksgerichtspräsidentin oder einem Bezirksgerichtspräsidenten geführt. Zudem gehören diesen Abteilungen für Verfahren im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz je eine Fachrichterin oder ein Fachrichter aus den Bereichen Sozialarbeit und Psychologie an. Die familiengerichtlichen Abteilungen werden auch alle Kindesschutzverfahren behandeln, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Für die Abklärungen und für die Führung der Beistandschaften sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Sie werden eng mit den Familiengerichten zusammenarbeiten.

Neue Leitungs- und Aufsichtsstruktur der Justiz

Im Zusammenhang mit der Schaffung von familiengerichtlichen Abteilungen an den Bezirksgerichten soll mit einer Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes die kantonale Justiz in weiteren Bereichen zeitgemäss organisiert werden. Hauptinhalte der Revision sind eine neue Leitungsstruktur für die Gerichte im Kanton Aargau, eine Neuordnung der Aufsicht über die Justiz, eine Verstärkung der Justizverwaltung als Führungsinstrument für die gesamte Justiz sowie die Einführung eines Justizgerichts für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern.

  • Regierungsrat