Familienergänzende Kinderbetreuung ist startklar
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Regierungsrat hat Botschaft zur zweiten Beratung verabschiedet
Der Regierungsrat hält bei der familienergänzenden Kinderbetreuung am Kantonsbeitrag von zwanzig Prozent fest. Das Parlament hatte den Kantonsbeitrag in der ersten Beratung auf fünfzig Prozent festgesetzt.
Aus der Sicht des Regierungsrats ist eine Erhöhung der Kantonsbeteiligung aus finanzpolitischen Gründen nicht gerechtfertigt. Er hält deshalb am Kantonsbeitrag von zwanzig Prozent fest. Nach Dafürhalten des Regierungsrats erfordert die Neuordnung der Aufgaben- und Lastenverteilung eine Gesamtsicht über alle Projekte und Aufgaben mit finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. Deshalb lehnt der Regierungsrat finanzpolitisch isolierte Lösungen für einzelne Aufgaben ab.
So wenig wie möglich, so viel wie nötig
Nachdem der Grosse Rat die Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes am 7. Juni 2011 in erster Beratung mit 71 zu 42 Stimmen gutgeheissen hat, liegt nun für die zweite Beratung auch das Dekret über die familienergänzende Kinderbetreuung vor. Dieses enthält Qualitätsvorgaben für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagsbetreuung, Spielgruppen und Tagesfamilien. Sie zielen darauf ab, günstige Rahmenbedingungen für die kindliche Entwicklung sicherzustellen. Neben Betreuungspersonen, die über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, braucht es auch zweckmässige Infrastrukturen. Die Qualitätsvoraussetzungen tragen diesen Anforderungen Rechnung und enthalten Vorschriften zu Personal und Räumlichkeiten. Dabei wird grundsätzlich darauf geachtet, dass nur so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig geregelt wird.
Alle Eltern leisten einen Sockelbeitrag
Dieser Grundsatz gilt auch für die Finanzierung, die zulasten der Eltern, der Gemeinden und des Kantons geht. Massgebend für die Subventionierung durch die öffentliche Hand sind die Normkosten pro Betreuungsform, die auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Die Gemeinden erlassen zudem ein Elternbeitragsreglement. Demnach finanzieren die Eltern jede Betreuungsleistung nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit. Alle Eltern, die ein Kind familienergänzend betreuen lassen, haben einen Sockelbeitrag zu leisten. Die Gemeinden legen die Höhe der Sockelbeiträge innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten fest. Diese sind so bemessen, dass auch Eltern mit wenig finanziellen Ressourcen in der Lage sind, diese zu entrichten. Verfügen die Eltern über ein steuerbares Einkommen von mindestens 30'000 Franken oder über steuerbares Vermögen, haben sie zusätzlich zum Sockel- einen Leistungsbeitrag zu entrichten. Dieser ist höchstens kostendeckend und richtet sich ebenfalls nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Inkraftsetzung ist auf Anfang 2013 geplant
Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für Januar 2012 geplant. Die Inkraftsetzung von Gesetz, Dekret und Verordnung ist auf den 1. Januar 2013 vorgesehen (mit Übergangsfrist bis zum Start des Schuljahrs 2014/15). Eine allfällige Volksabstimmung würde im Juni 2012 stattfinden.