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Fachstelle Personalsicherheit neu positionieren :
Regierungsrat will gesetzliche Grundlagen für Ansiedlung bei der Kantonspolizei schaffen

Vom Departement Gesundheit und Soziales ins Departement Volkswirtschaft und Inneres: Der Regierungsrat nimmt eine Motion, welche die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Ansiedlung der Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) bei der Kantonspolizei verlangt, mit Erklärung entgegen.

Der Grosse Rat ist am 13. Januar 2015 nicht auf die Botschaft zur Änderung des Organisationsgesetzes eingetreten. Diese hatte zum Ziel, die Arbeitsinstrumente der FAPS zu erweitern und damit ein verbessertes Dienstleistungsspektrum zugunsten der vorgesehenen erweiterten Zielgruppe zu ermöglichen. Bei der Beratung wurden verschiedentlich Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob das Departement Gesundheit und Soziales der richtige Ort für die Ansiedlung der FAPS sei und ob sich dazu das Departement Volkswirtschaft und Inneres – genauer die Kantonspolizei Aargau – nicht besser eigne. Unbestritten war hingegen das begründete Bedürfnis nach dem Beratungsangebot der FAPS, was sich auch in der konstanten Nutzung seitens der heutigen Zielgruppe zeigt. Dieses Bedürfnis besteht seitens der kantonalen Angestellten ebenso wie seitens der kommunalen Behörden. Die FAPS wird regelmässig mit Anfragen zu Fallberatungen, Schulungen oder Referaten kontaktiert.

Verbreiterung des Aufgabenportfolios

Um die Beratungstätigkeit der FAPS erweitern und präventive Massnahmen im Fall einer sich abzeichnenden Bedrohung weiterer staatlicher Stellen ergreifen zu können, wurde mit der Änderung des Organisationsgesetzes die Schaffung einer Gesetzesgrundlage zum Datenaustausch mit Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und anderen Amtsstellen beabsichtigt. Diese soll nun gemäss einer am Tag des Nichteintretens eingereichten Motion von Daniel Hölzle, Grüne, Zofingen, durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres an anderer Stelle geschaffen werden. Der Regierungsrat stimmt der Motion inhaltlich zu, weist aber darauf hin, dass dieser Rechtssetzungsprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Klärung der rechtlichen Grundlagen

Im Rahmen der Umsetzung der Motion stellt sich die Frage, welche Leistungen zugunsten welcher Zielgruppe die Kantonspolizei anbieten soll und nach den heute bestehenden Gesetzesgrundlagen kann. Bei der Kantonspolizei werden bereits heute konkrete Bedrohungslagen bearbeitet. Dieser Grundsatz muss nach Ansicht des Regierungsrats im Sinne der Stossrichtung hin zu einem eigentlichen "Bedrohungsmanagement" auch in die Ausarbeitung der mit der Motion geforderten gesetzlichen Grundlagen einfliessen. Entsprechend wird der Regierungsrat sicherstellen, dass die Aufgaben, welche heute durch die FAPS abgedeckt werden, in Zukunft durch die Kantonspolizei erbracht werden können. Zudem ist zu prüfen, ob die Schaffung weiterer rechtlicher Grundlagen notwendig ist oder ob die bereits vorhandenen ausreichen. Die Frage soll bis Ende 2015 geklärt sein.

Leistungen der FAPS bleiben sichergestellt

Ein geordneter Übergang von der heutigen zur neuen Organisation und die Sicherstellung der Leistungen der FAPS gegenüber der Zielgruppe sind dem Regierungsrat wichtig. Er beabsichtigt daher, vor einer Integration der Aufgaben der FAPS in das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Kantonspolizei) die mit der Motion geforderten, allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Zeitpunkt der Integration der Aufgaben der FAPS in die Kantonspolizei hängt von den beiden genannten Faktoren ab. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die FAPS innerhalb des Departements Gesundheit und Soziales den bisherigen Auftrag wahrnehmen. Der Zeitpunkt der Verschiebung der Aufgaben der FAPS hängt von der Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und dem nachfolgenden Gesetzgebungsprozess ab.

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