Essen mit Wissen: Aber ohne Täuschung
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Kantonales Labor informiert über Kontrollen im Bereich Täuschungsschutz
In den vergangenen zwei Jahren hat das Kantonale Labor knapp 10 % der kontrollierten Lebensmittelproben beanstandet. Dies ist das Ergebnis der Kontrollen im Bereich Täuschungsschutz bei Lebensmitteln.
Die Globalisierung im Lebensmittelbereich sowie die Entwicklung neuer Technologien in der Lebensmittelproduktion haben das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten betreffend Herkunft, Herstellungsart und der Zusammensetzung der Lebensmittel stark erhöht. Deshalb wurden in den letzten Jahren neue eidgenössische Verordnungen erlassen (Bio-Verordnung, Rohstoffdeklarations-Verordnung, Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung sowie die Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben). Diese führten zu einer Erweiterung des Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln.
Die Kontrollaufgabe im Täuschungsschutz untersteht den kantonalen Laboratorien. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen von Laboruntersuchungen und Betriebsinspektionen. Dabei geht es um die Überprüfung von Angaben auf Etiketten und Speisekarten sowie mündlichen Aussagen zu den angebotenen Lebensmitteln.
Beanstandungsquote liegt bei 10 Prozent
In den vergangenen zwei Jahren wurden bei verschiedenen Untersuchungskampagnen im Aargau insgesamt rund 500 Proben betreffend Täuschung untersucht. Knapp 10 % mussten beanstandet werden.Die Untersuchungen reichten vom Pestizidnachweis bei Bioprodukten, über das Auffinden von nicht deklarierten gentechnisch veränderten Organismen, bis hin zur Tierartüberprüfung. So wurde z.B. bei einem von 12 untersuchten Bioweinen deutliche Pestizidrückstände gefunden. Eine von 46 Speisemaisproben enthielt nicht deklarierten gentechnisch veränderten Mais. Von 22 untersuchten Lachsproben wurden zwei Proben als Lachs-Ersatz entlarvt. Ebenso konnten bei 22 als teure Seezunge deklarierten Proben fünf einer anderen billigeren Fischart zugeordnet werden.
Unvollständige oder falsche Zutatenlisten auf Etiketten geben ebenfalls immer wieder Anlass für Beanstandungen. Bei einer Kampagne mit 45 Proben fehlte zehnmal die Angabe der Konservierungsmittel. Im Zentrum der Inspektionstätigkeit im Bereich Täuschungsschutz steht vor allem die Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln im Offenverkauf. Darunter fällt auch die Abklärung der Herkunft der Rohstoffe. Hauptbeanstandungsgrund in der Vergangenheit war das Fehlen der Angabe des Produktionslandes von Fleisch.
Gemäss den geltenden eidgenössischen Vorschriften muss dagegen die Herkunft des Fleisches in Fleischerzeugnissen nicht deklariert werden. So kann zum Beispiel eine Bratwurst mit der Angabe "Produktionsland Schweiz" gänzlich aus Fleisch von ausländischer Herkunft hergestellt worden sein.
Fleisch mit Hormonen und Antibiotika
Die neu eingeführte Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung verlangt die Kennzeichnung von Fleisch von Tieren, welche möglicherweise mit Hormonen und/oder Antibiotika behandelt wurden. In der Schweiz ist die Verabreichung dieser in der Nutztierfütterung als Leistungförderer eingesetzten Substanzen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht erlaubt. In der Einführungsphase wurden die Vermarkter lediglich auf die mangelnde Kennzeichnung hingewiesen, ab Anfangs Mai 2001 werden kostenpflichtige Beanstandungen ausgesprochen. Mit diesen Kontrollen werden nicht zuletzt den ehrlichen Produzenten die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb geboten.