Erziehungsrat übernimmt Aufsichtsbeschwerde
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Aufsichtsbeschwerde gegen Schulpflege Frick wird nicht vom Schulrat Laufenburg behandelt
Der Erziehungsrat des Kantons Aargau übernimmt die Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Schulpflege der Gemeinde Frick im Zusammenhang mit Anschuldigungen, ein Lehrer habe körperliche Gewalt angewendet. Der zuständige Schulrat des Bezirks Laufenburg hatte ein entsprechendes Ausstandsgesuch eingereicht.
Im Zusammenhang mit Vorwürfen, ein Reallehrer in Frick habe körperliche Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler angewendet, ist gegen die Schulpflege von Frick eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden. Eine Privatperson machte darin geltend, die Schulpflege habe ihre Aufgabe bei der Abklärung dieser Vorwürfe nicht korrekt wahrgenommen.
Ausstand des Schulrates beantragt
Diese Aufsichtsbeschwerde ist von der Aufsichtsbehörde der Schulpflege Frick zu behandeln: Dem Schulrat des Bezirks Laufenburg. Der Beschwerdeführer machte mit der Beschwerde gleichzeitig geltend, der Schulrat sei befangen und müsse in den Ausstand treten. Die Befangenheit wurde damit begründet, dass der Präsident des Schulrates gleichzeitig als Inspektor tätig ist und jenen Lehrer in dieser Funktion beaufsichtigt, gegen den sich die Vorwürfe richten. Der Schulrat erklärte sich in der Folge als befangen und stellte dem übergeordneten Erziehungsrat das Gesuch, von der Behandlung der Aufsichtsbeschwerde entbunden zu werden. Dem hat nun der Erziehungsrat zugestimmt und die Behandlung selber übernommen.
Die Aufgaben des Erziehungsrates
Der Erziehungsrat hat nun die Aufgabe, diese Aufsichtsbeschwerde anstelle des Schulrates des Bezirks Laufenburg zu behandeln. Er hat also abzuklären, ob die Schulpflege Frick im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Reallehrer ihre Aufgaben nicht korrekt erfüllt hat. In einem zweiten, bereits laufenden Verfahren muss der Erziehungsrat entscheiden, ob gegen die beschuldigte Lehrkraft disziplinarische Massnahmen angezeigt sind oder nicht. Dieses Verfahren wird von der Disziplinarkommission des Erziehungsrates vorbereitet. Weitergehende Informationen können zurzeit nicht erteilt werden, da es sich um laufende Verfahren handelt. Die Öffentlichkeit wird im Anschluss an Entscheide nach deren Zustellung an die Parteien wieder informiert.