Erfolgreiche Überführung der Opferberatung
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Frauenzentrale und Departement Gesundheit und Soziales sind sich einig
Die Überführung der Opferberatung von der Frauenzentrale Aargau (FZA) zum Departement Gesundheit und Soziales (DGS) kann wie geplant abgeschlossen werden: Die FZA und das DGS haben sich über die Modalitäten verständigt.
Gemeinsam mit der Frauenzentrale Aargau (FZA) hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in den vergangenen Wochen die Randbedingungen der Überführung der Opferberatung von der Frauenzentrale in die neue Organisation vereinbart. Die Gespräche mit der FZA, die sich neben organisatorischen insbesondere um die finanziellen Modalitäten drehten, konnten Anfang Woche zu einem für beide Seiten guten Abschluss gebracht werden. Vereinbart wurde unter anderem ein Kostendach, unter dem die Aufwendungen für die Auflösung der Opferberatung bei der FZA abzuwickeln sind. Demnach sind zum Start der neuen Opferberatung Aargau Solothurn sowohl für die bisherige Auftragnehmerin als auch für den Kanton, der vom Auftraggeber zum Auftragserfüller wird, sämtliche wichtigen Fragen geklärt. Die FZA wird im Frühling 2011 ihre Jahresrechnung und ihren Jahresbericht 2010 vorlegen. Dann werden auch die in den vergangenen Jahren geäufneten Reserven an den Kanton zurückgeführt.
Anerkennung der Leistungen der FZA
Ab 1. Januar 2011 ist der Kantonale Sozialdienst für die Opferberatung verantwortlich. Dies, nachdem der Regierungsrat Ende September 2010 beschlossen hatte, dass der Kanton die Beratungsstelle für die Opfer von Straftaten künftig selber führen wird. Ende 2010 endet demnach der Leistungsauftrag der Frauenzentrale Aargau, welche den Leistungsauftrag Opferberatung seit 1995 für den Kanton Aargau und seit 2003 für den Kanton Solothurn inne hat. Das DGS anerkennt die Arbeit, welche die FZA im Auftrag des Kantons in all den Jahren für die Opferberatung geleistet hat und in anderen Leistungsaufträgen weiter leisten wird, ausdrücklich.
Start Anfang 2011 an neuem Standort
Die beiden Kantone Aarau und Solothurn, die Anfang Dezember 2010 einen neuen Leistungsvertrag über die weitere Zusammenarbeit in der Opferberatung unterzeichnet haben, sorgten in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit dafür, dass die neu organisierte und neu geführte Opferhilfe Aargau Solothurn ihre Aufgaben zeit- und fachgerecht wird erfüllen können. Dazu gehörten sowohl organisatorische und personelle als auch räumliche Massnahmen, um die Opferberatung gewährleisten zu können. Die Beratungsstelle wird ihren Auftrag an der Kasinostrasse 32 in Aarau organisatorisch selbstständig und fachlich unabhängig wahrnehmen.