Entwicklungsleitbild als "Leuchtturm"
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Leitmotiv: Wachstum und Lebensqualität
Das Entwicklungsleitbild ist das neue Planungsinstrument des Regierungsrats nach der wirkungsorientierten Verwaltungsführung WOV, das einen Zeithorizont von 10 Jahren umfasst. Es ersetzt das bisherige Legislaturprogramm und ist damit die oberste Planungsvorgabe.
Die Vision, die der Regierungsrat in den nächsten zehn Jahren für den Kanton Aargau anstrebt, ist wirtschaftliches Wachstum und Lebensqualität. Mit diesen Leitmotiven begegnet der Regierungsrat den verschiedenen Entwicklungen, die den Kanton Aargau beeinflussen. Insbesondere die Zunahme der Alterung der Bevölkerung, die Globalisierung mit einem zunehmenden Standortwettbewerb sowie die knapper werdenden Ressourcen und ihre Auswirkungen auf die Politikbereiche prägen diese Umfeldentwicklung. Zur Verwirklichung der Vision soll das neu geschaffene Entwicklungsleitbild ein "Leuchtturm" sein für die Politik, die Verwaltung und die Bevölkerung. Mit der Lancierung der wirtschaftspolitischen Massnahmen anfangs Mai dieses Jahres wurden der Weg zur Erreichung der Vision bereits eingeschlagen und entsprechende Schritte eingeleitet.
Neun Politikbereiche
Das Entwicklungsleitbild definiert inhaltliche Schwerpunkte für die neun Politikbereiche "Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit", "Finanzpolitik und Staatshaushalt", "Sicherheit und öffentliche Ordnung", "Forschung und Bildung", "Kultur, Sport, Erholung, Freizeit", "Gesundheit, soziale Sicherheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt", "Raum, Verkehr, Energie", "Aussenbeziehungen und regionale Beziehungen" sowie "Institutionen, Verwaltungsleistungen, Service Public".
Ausgeleuchtet für jeden Schwerpunkt werden die Herausforderungen, die politische Ausrichtung und die strategischen Absichten des Regierungsrats.
Dem Entwicklungsleitbild liegen zwei Handlungsmaximen zugrunde: zum einen verpflichtet sich der Regierungsrat , mit den natürlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen. Dabei folgt er dem Prinzip der Nachhaltigkeit, wonach Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ausgewogen zu entwickeln sind. Zum andern setzt er auf die Mitverantwortung jeder und jedes Einzelnen für das Wohlergehen des Kantons.
Als neues übergeordnetes Planungsinstrument basiert das Entwicklungsleitbild auf der WOV-Gesetzgebung, die vom Parlament verabschiedet wurde.
Das Entwicklungsleitbild kann als Druckversion zum Selbstkostenpreis bei info@ag.ch bezogen oder im pdf-Format unter www.ag.ch/elb heruntergeladen werden.