Entwicklungen im Strafvollzug
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Strafanstalt Lenzburg gewährt Einblick
Die Gewalttätigkeit unter den Gefangenen, die Behandlung psychisch kranker Gefangenen und der Umgang mit gemeingefährlichen Straftätern stellen immer grössere Anforderungen an den Strafvollzug. Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Gefangenenpopulation prägen den Alltag in der Strafanstalt Lenzburg.
Die Strafanstalt Lenzburg hat die Sicherheit zu gewährleisten für die Bevölkerung, die Gefangenen und das Vollzugspersonal. Das heisst: Die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung müssen beachtet werden; die Gefangenen müssen fair behandelt und vor Übergriffen von Mitgefangenen geschützt werden; das Vollzugspersonal muss sich an seinen Arbeitsplätzen sicher fühlen können. Regierungsrat Kurt Wernli: "Im vergangenen Jahr haben wir glücklicherweise keine gravierenden Vorfälle registrieren müssen, welche die Sicherheit ernsthaft gefährdet hätten."
Die baulichen und technischen Sicherheitsanforderungen sowie der personelle Aufwand sind bei einer geschlossenen Strafanstalt massiv höher als bei halboffenen oder gar offenen Vollzugseinrichtungen. Die Gebäude der 1865 erbauten Strafanstalt müssen sorgfältig unterhalten und dort, wo es die bauliche Substanz erfordert, saniert werden. Die Erneuerung der Umfassungsmauer und die Sanierung der Dachkonstruktion werden als nächste grössere Projekte an die Hand genommen. Die sicherheitstechnischen Anlagen müssen ebenfalls einwandfrei funktionieren und auf dem neuesten technischen Stand gehalten werden. Dafür sind entsprechende finanzielle Aufwendungen unumgänglich, wenn die Sicherheit auch für die Zukunft gewährleistet werden soll.
Gemäss Strafanstaltsdirektor Martin-Lucas Pfrunder ist die Behandlung der verhaltensgestörten und schwer geisteskranken Gefangenen ein grosses Vollzugsproblem. Ihr Anteil beläuft sich auf 20 - 30 Prozent aller Insassen. Schwierigkeiten bietet auch die hohe Gewaltbereitschaft unter den Gefangenen.
Ein weiteres Problem stellen die sogenannten gemeingefährlichen Straftäter dar. Allfällige Vollzugserleichterungen werden regelmässig von einer Fachkommission unter dem Vorsitz von Michael Leupold, Chef Abteilung Strafrecht, beurteilt. Die bedingte Entlassung ist an verschiedene Kriterien gebunden. Die Aargauer Praxis richtet sich nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung.
Der Strafanstalt Lenzburg ist auch ein wirtschaftliches Unternehmen, d.h., die Wirtschaftlichkeit des Anstaltsbetriebes gehört auch zum Alltag in Lenzburg. Die Strafanstalt ist einer der Projektbetriebe des Kantons für die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) gewesen. Die Anstalt hat dabei die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente für die Verwaltung erprobt. Und das mit Erfolg, zum Beispiel mit der Eröffnung des 5*-Ladens!