Entwicklung der Gesundheitskosten dämpfen
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Regierungsrat verabschiedet "Finanzierbare Aargauer Gesundheitspolitik"
Das Gesundheitswesen soll finanzierbar bleiben und den Staatshaushalt nicht übermässig belasten. Der Regierungsrat beantragt mit der Botschaft "Finanzierbare Aargauer Gesundheitspolitik" deshalb eine Strategie über die Finanzierbarkeit. Mit konkreten Massnahmen soll die Entwicklung der Gesundheitskosten gedämpft werden.
Am 1. März 2011 hat die FDP-Fraktion des Grossen Rats das Postulat (11.49) betreffend Erstellung eines Regierungsberichts für eine finanzierbare Aargauer Gesundheitspolitik eingereicht. Der Vorstoss lautet: "Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat bis zum Juli 2011 einen Bericht zu unterbreiten, der die langfristige Finanzierung der Aargauer Gesundheitspolitik darstellt und zugleich das in der KVG-Revision verbundene Effizienzsteigerungspotenzial ausweist".
Gesundheitspolitik und Finanzierbarkeit verknüpft
Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass es wichtig ist, die kommende Entwicklung auch unter finanziellen Gesichtspunkten zu prognostizieren. Er hat den Vorstoss deshalb zum Anlass genommen, eine Prognose des kantonalen Gesundheitsaufwands bis ins Jahr 2025 vorzunehmen und gleichzeitig das Umfeld der absehbaren Entwicklung abzubilden. Weil die Zusammenhänge sehr komplex und verschiedene – zum Teil gegenläufige – Entwicklungen schwer abschätzbar sind, handelt es sich um eine mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Prognose. Dennoch ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass die Prognose zusammen mit den bereits vorliegenden Dokumenten Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2010 und Versorgungsberichte (für den Kanton Aargau und für die Nordwestschweiz) eine gute Grundlage für eine inhaltliche Diskussion über die kantonale Gesundheitspolitik und deren Finanzierbarkeit bietet.
Zwei von drei Szenarien mit Finanzierungsdelta
Um unterschiedliche denkbare Entwicklungen transparent zu machen, lag es nahe, Szenarien auszuarbeiten, denen unterschiedliche Annahmen zugrunde liegen. Die Entwicklung des bereinigten Gesamtaufwands des Kantons im Vergleich mit der Entwicklung des Gesundheitsaufwands zeigt unter der Annahme einer stabilen Staatsquote für zwei der drei Szenarien ein Finanzierungsdelta. Es ist erheblich und macht je nach Szenario zwischen 339 und 545 Millionen Franken aus. Einzig im Fall des Szenarios, das der Regierungsrat weiterverfolgen will, wird der relative Anteil des Gesundheitsaufwands am Staatshaushalt sogar etwas kleiner als heute. Der negative Entwicklungstrend soll dabei bis 2016 gebrochen werden. Zum einen läuft im Spitalbereich 2014 die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung aus. Zum andern ist für 2015 eine Revision der Spitalliste geplant. Zudem erfordern verschiedene Massnahmen eine gründliche Vorbereitung und haben einen langen zeitlichen Vorlauf, bis sie Wirkung entfalten. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Vorlage für das Zentralspital.
Stationäre Akutversorgung im Zentrum
Dabei ist schon zum heutigen Zeitpunkt absehbar, dass auf unterschiedlicher Ebene Massnahmen zu ergreifen sein werden, um die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Akutversorgung erstens zu erfassen, zweitens vergleichbar zu machen und drittens über die Preisentwicklung steuern zu können. Darüber hinaus tun sich Zukunftsfelder – zum Beispiel in der Ökonomisierung der Spitalversorgung, bei der Verlagerung der Versorgung vom stationären in den ambulanten Bereich, aber auch bei den Versicherungsreformen – auf, die sowohl gesundheits- als auch finanzpolitisch relevant sind. Der Regierungsrat wird die sich bietenden Instrumente auf allen Ebenen nutzen, um die Entwicklung des Gesundheitsaufwands in eine günstige Richtung zu beeinflussen. Dafür wird er auch verschiedene Stossrichtungen prüfen, die ein neues Aufgabenverständnis des Kantons oder ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Kantonen voraussetzen.
Strategie, Stossrichtungen und Massnahmen
Zunächst beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die GGpl 2010 um eine Strategie 25 (Finanzierbarkeit) zu ergänzen. Weiter soll der Regierungsrat beauftragt werden, dem Grossen Rat mit Blick auf den Erlass der Spitalliste 2015 Massnahmen auf der Basis des inner- und interkantonalen Monitoring/Benchmarking aufzuzeigen und gleichzeitig über die Kostenentwicklung und den Stand der Massnahmen zu deren günstiger Beeinflussung Bericht zu erstatten. Zudem soll der Regierungsrat beauftragt werden, die Daten- und Faktenbasis über die Einschätzungen der wesentlichen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen – zum Beispiel Patientinnen und Patienten – durch systematische Befragungen zu verbreitern und zu erhärten. Schliesslich soll auch die spezialisierte Versorgung optimiert und nach Massgabe von Strategie 6 der GGpl 2010 konzentriert werden. Dabei geht es um die Prüfung der Konzentration von Angeboten, wo dies aus betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder finanzpolitischen Überlegungen sinnvoll ist. Über diese strategische Vorsteuerung hinaus wird sich der Grosse Rat im Rahmen der Behandlung der Botschaft Zentralspital im Detail mit der Organisation der spezialisierten Versorgung zu befassen haben.