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Entscheidender Baustein für neues Lohnsystem steht :
Regierungsrat eröffnet internes Vernehmlassungsverfahren für Einreihungsplan

Die Schaffung eines neuen Lohnsystems in der kantonalen Verwaltung und den Kantonsspitälern steht vor der Vollendung: Ein neuer Einreihungsplan bestimmt die neuen Mindest- und Maximallöhne. Für über 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändert sich der Lohn mit der Umstellung auf das neue System nicht.

Der Kanton verfügt wieder über ein zeitgemässes Lohnsystem: Es stellt die gleiche Einstufung der Funktionen, unabhängig vom Geschlecht, sicher und verknüpft die zukünftige Lohnentwicklung mit der Leistung.

Dieses neue Lohnsystem soll per 1. April 2001 in Kraft treten. Der Regierungsrat hat den Einreihungsplan bei den Personalverbänden, den Justizbehörden und den Departementen in die Vernehmlassung gegeben.

Für die grosse Mehrheit des Personals (80 Prozent) ändert sich der Lohn im neuen System nicht. Individuelle Lohnsteigerungen sind jedoch in Zukunft leistungsabhängig. Der Grosse Rat entscheidet jährlich, welchen Betrag er für solche individuelle, leistungsabhängige Lohnerhöhungen bereit stellen will.

Etwa 10 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche heute den Mindestlohn für ihre Funktion noch nicht erhalten, dürfen sich über eine Lohnerhöhung per 1.4.2001 und 1.1.2002 freuen.

10 Prozent der Mitarbeitenden verdienen heute mehr als das neue Maximum ihrer Lohnstufe. Durch eine Übergangsregelung wird sichergestellt, dass die notwendigen Lohnreduktionen sozialverträglich durchgeführt werden können.

Lohnsumme soll erhöht werden

Der Regierungsrat hat bereits im Juli beschlossen, dem Grossen Rat mit dem Budget 2001 eine Erhöhung der Lohnsumme um 16,2 Millionen Franken für das Verwaltungs-, Anstalts- und Spitalpersonal sowie die Lehrkräfte zu beantragen. Davon sind 3 Millionen Franken für die Überführung in das neue Lohnsystem vorgesehen, d.h. für die Anpassung dieser Löhne an die gestiegenen Anforderungen. Der Rest ist vorgesehen für eine allgemeine Lohnerhöhung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive Lehrkräfte, mit welcher der Konjunktur Rechnung getragen wird.

Mit einer umfassenden Arbeitsplatzbewertung in allen Teilen der Verwaltung wurde die Grundlage für die Schaffung des neuen Lohnsystems geschaffen. Diese Bewertungen sind die Basis für die interne Lohngerechtigkeit.
Die Arbeitsplatzbewertung bildet die Basis für die Einreihung der Funktionen in eine Lohnstufe.Mit dem Vergleich der Löhne mit jenen in der Privatwirtschaft und anderen Verwaltungen wurde sichergestellt, dass der Arbeitgeber Kanton Aargau auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben kann. Es soll sichergestellt werden, dass der Kanton die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen kann, damit er seine Aufgaben gut erfüllen kann. Mit der Einreihung der Funktionen in den Lohnstufenplan wird die externe Lohngerechtigkeit sichergestellt.

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