Entlastung für die Stimmberechtigten
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Neuerungen bei den politischen Rechten
Im Kanton Aargau wird das Gesetz über die politischen Rechte revidiert. Wie Regierungsrat Silvio Bircher an einer Medienkonferenz ausführte, sollen die politischen Rechte der Realität angepasst und für die Stimmberechtigten Erleichterungen geschaffen werden.
Die wichtigsten Punkte der Revision betreffen die Aenderung bei der Berechnung des absoluten Mehrs, die Einführung der Möglichkeit stiller Wahlen im ersten Wahlgang auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene (mit Ausnahme des Gemeinderates), die gleichzeitige Wahl von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sowie die Abschaffung der Versammlungswahlen in den Gemeinden.
Nach heutigem Recht übt jeder Wahlzettel auf das absolute Mehr den gleichen Einfluss aus, unabhängig davon, ob darauf ein Name oder mehrere Namen enthalten sind. Künftig soll hingegen die Anzahl der ausgefüllten Linien massgebend sein. Die leeren fallen bei der Berechnung weg. Das Total der gültig ausgefüllten Linien wird durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Mit der neuen Berechnungsart sinkt die Limite für das absolute Mehr, was den Vorteil hat, dass es zu weniger zweiten Wahlgängen kommen wird.
Stille Wahlen auf Bezirks- Kreis- und Gemeindekommissionsstufe sollen neu bereits im ersten Wahlgang ermöglicht werden, wenn nicht mehr Bewerbungen vorliegen als Sitze zu vergeben sind. Da es auf dieser Ebene eher selten zu umstrittenen Urnengängen kommt, lassen sich dadurch reine Bestätigungswahlen vermeiden; die Zahl der Urnengänge wird abnehmen. Auch mit der direkten Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann zusammen mit dem Gemeinderat erfolgt eine Konzentration der Urnengänge. Die Behörde kann schneller und mit kleinerem Aufwand besetzt werden.
Bei der Versammlungswahl werden im Gegensatz zur Urnenwahl sämtliche Gemeindebehörden durch die Stimmberechtigten an einem Abend bestellt. Allerdings ist diese Wahlform nicht mehr zeitgemäss, weil dabei keine Möglichkeit zur brieflichen Stimmabgabe besteht. Dadurch schliesst die Versammlungswahl viele Personen, die aus den verschiedensten Gründen verhindert sein können, von der Teilnahme aus. Sie befriedigt nicht mehr und soll abgeschafft werden. In Zukunft haben somit alle Gemeinden ihre Wahlen an der Urne vorzunehmen.
Schliesslich wird in Ergänzung zu der im vergangenen Jahr angenommenen Volksinitiative "Bessere Information bei Majorzwahlen" auch für den zweiten Wahlgang die Abgabe eines Informationsblattes an die Stimmberechtigten zwingend vorgeschrieben. Auf diesem Blatt sind alle Kandidaturen aufgeführt, die innert fünf Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindesten zehn Stimmberechtigte angemeldet wurden.