Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Energiekanton Aargau profitiert :
Botschaft zum revidierten Energiegesetz geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament die Botschaft zur Revision des Energiegesetzes. Dies, nachdem der Entwurf des neuen Gesetzes in einer breit angelegten Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen wurde. Kritische Einwendungen aus der Vernehmlassung wurden aufgenommen und bei der Erarbeitung der Botschaft berücksichtigt.

Die Veränderungen der nationalen Gesetzgebung und der energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie die Abstimmung unter den Kantonen im Energiebereich machen eine Revision des aargauischen Energiegesetzes notwendig. Ein Entwurf des neuen Gesetzes ging Anfang Oktober 2009 in eine breite Vernehmlassung. Dabei wurden die vorgeschlagenen Änderungen grossmehrheitlich positiv aufgenommen, teils mit kritischen, jedoch konstruktiven Einwendungen. So sind die Einschränkungen beim Ersatz von bestehenden Ölheizungen teilweise auf Ablehnung gestossen. Ebenso die zweckgebundene Abgabe für thermische Grosskraftwerke als Ausgleich der Standortgunst.

Jetzt unterbreitet die Regierung dem Grossen Rat die Botschaft zum neuen Energiegesetz. Eine Vielzahl von Kommentaren aus der Vernehmlassung ist darin eingeflossen. Die Zielsetzungen der Vorlage wurden jedoch beibehalten: Das Energiegesetz soll die Grundlagen schaffen für mehr Energieeffizienz, weniger CO2-Ausstoss sowie die zweckmässige Förderung der erneuerbaren Energien.

Fokus Gebäudebereich

Dass im Gebäudebereich eine grosse Hebelwirkung für mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Ausstoss liegt, war in der Vernehmlassung unbestritten. Entsprechend hält der Regierungsrat daran fest, dass die Neuinstallation von Heizungen mit fossilem Brennstoff nur dann zulässig ist, wenn kein wirtschaftlich tragbares Heizsystem mit geringerem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, solche Heizsysteme für die geplante Anwendung nicht genügen oder wenn eine Gasversorgung vorhanden ist. Hingegen sieht der Gesetzesentwurf keine Einschränkung beim Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen vor. Die Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung ist nicht zulässig. Der Ersatz ortsfester Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem durch eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ist nur zulässig, wenn kein wirtschaftlich tragbares Heizsystem mit höherer Energieeffizienz zur Verfügung steht oder dieses für die Anwendung nicht genügt.

Fokus kantonale und kommunale Energieplanung

Die kommunale Energieplanung, abgestimmt auf die Planung des Kantons, bleibt wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs. Hingegen wird darauf verzichtet, dass der Regierungsrat die Gemeinden zur Energieplanung verpflichten kann. Die Verpflichtung von Grundeigentümern, ihre Bauten und Anlagen an ein öffentliches Leitungsnetz für Gas oder Fernwärme anzuschliessen, das Abwärme oder erneuerbare Energie nutzt, soll im Verantwortungsbereich der Gemeinden möglich werden und wie in der Anhörung festgelegt auf der vom Volk genehmigten kommunalen Nutzungsplanung basieren.

Fokus Konzessionierung und Betriebsbewilligungen

Der vieldiskutierte und einseitig interpretierte "Standortrappen" für grosse Energieerzeugungsanlagen die dem kantonalen Recht unterstehen, ist in der ausgeprägten Form nicht mehr Teil des neuen Energiegesetzes. Im Entwurf vorgesehen ist hingegen, dass für Gemeinden und Regionen über eine kantonale Regelung die Möglichkeit geschaffen wird, die nachweisbaren wesentlichen Nachteile einer Energieerzeugungsanlage durch beschränkte Abgeltungen zu kompensieren. Die dem Bundesrecht unterstellten grossen Energieerzeugungsanlagen (Kernkraftwerke) fallen nicht unter die kantonalen Regelungen.

Fokus Stromversorgung

Die Umsetzung des Stromversorgungsgesetzes auf kantonaler Ebene wird mehrheitlich positiv aufgenommen. Änderungen sind auf Anregung der Versorgungsunternehmungen beim Leistungsauftrag an die Netzbetreiber vorgenommen worden. Anpassungen erfolgten zudem bei dem durch die Bundesgesetzgebung angestrebten Ausgleich unterschiedlicher Netznutzungstarife und bei der Kompetenz des Grossen Rats, eine Höchstgrenze für die kommunalen Konzessionsgebühren festzulegen. Gemäss dem neuen Entwurf zum aargauischen Energiegesetz kann der Grosse Rat eine Höchstgrenze festlegen.

Energiekanton Aargau wird profitieren

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf eine mehrheitsfähige Vorlage geschaffen zu haben; als Grundlage für eine nachhaltige und weitsichtige Energiepolitik. Die vorgeschlagenen Neuerungen helfen die CO2-Bilanz zu verbessern und unterstützen in wirtschaftlich vertretbarem Masse die Nutzung und Förderung der erneuerbaren Energien. Dazu Landammann Peter C. Beyeler: "In der Energie- und Klimapolitik heute zweckmässig zu handeln, ist ein Gebot unserer Generation, insbesondere weil viele Massnahmen wirtschaftlich sind. Versäumtes kann kaum mehr aufgeholt werden, denn Massnahmen in diesen Bereichen sind von extrem langfristiger Natur. Eine Verschiebung der Energieträger weg von den CO2-emittierenden fossilen Brennstoffen hin zu Strom, auch auf der Basis von erneuerbaren Energien, bringt der Schweiz und dem Kanton Vorteile."

Die Botschaft an den Grossen Rat ist abrufbar unter: www.ag.ch/energie --> Aktuell

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat