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energieAARGAU genehmigt :
Kommissionsberatungen zum revidierten Planungsbericht abgeschlossen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat dem re-vidierten Planungsbericht energieAARGAU, dessen erste Fassung im November 2005 vom Grossen Rat abgelehnt wurde, grossmehrheitlich zugestimmt. Zu diskutieren gab vor allem die Vision der „2000-Watt-Gesellschaft“.

An ihrer Sitzung vom 12. Mai 2006 hat die grossrätli-che Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) den revidierten Planungsbericht energieAARGAU genehmigt und damit die langfristige e-nergiepolitische Ausrichtung des Kantons festgelegt.

Vision "2000-Watt-Gesellschaft 2050" unterstützt

Die Verbesserung der CO2-Bilanz, die Sicherung der Versorgung und die Stärkung des Kantons Aargau als Energiekanton wurden von der Kommission UBV als Hauptausrichtungen der kantonalen Energiepolitik einstimmig genehmigt. Umstritten war hingegen die Vision der "2000-Watt-Gesellschaft", welche zum Ziel hat, den Gesamtenergieverbrauch pro Kopf bis im Jahr 2050 auf 2000 Watt beziehungsweise auf ein Drittel des heutigen Verbrauchs zu reduzieren, ohne den Komfort der Bevölkerung "ungebührlich einzuengen". Einige Kommissionsmitglieder sprachen sich in der Diskussion gegen die ihrer Meinung nach nicht realisierbare Hauptausrichtung der Vision der "2000-Watt-Gesellschaft" aus, ohne jedoch grundsätzlich die Notwendigkeit einer Steigerung der Energieeffizienz zu hinterfragen. Unter Verweis auf neue technologische Entwicklungen im Energiebereich sowie auf die wissenschaftliche Etabliertheit des Begriffs der "2000-Watt-Gesellschaft" fand die Vision in etwas abgeschwächter Form schliesslich aber die Zustimmung einer knappen Kommisisonsmehrheit.

Gesetzeskonformität angezweifelt

Eine Minderheit der Kommission vertrat die Meinung, dass der vorliegende Planungsbericht dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF), welches die rechtliche Grundlage von Planungsberichten bildet, nicht entspreche, da es "keine neuen oder wesentlichen Veränderungen von kantonalen Aufgaben" im Energiebereich gäbe. Diesem Argument wurde entgegengehalten, dass unter anderem die absehbare Verknappung von fossilen Energieträgern sowie die CO2-Problematik die Festlegung einer strategischen Ausrichtung der kantonalen Energiepolitik notwendig mache. Voraussichtlich wird der Planungsbericht energieAARGAU im Grossen Rat im Juni behandelt werden.

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