Elementarschäden verhüten
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Regierungsrat will beschränkte Förderung aus Mitteln der Gebäudeversicherungsanstalt
Der Regierungrat will die Elementarschadenverhütung fördern. Das bedingt Anpassungen des Gebäudeversicherungs- sowie des Baugesetzes. Finanziert werden sollen die Massnahmen aus den Gebäudeversicherungsprämien aller Versicherten.
Verfassung und Gesetz übertragen die Elementarschadenverhütung zur Gewährleistung der Sicherheit für Personen und Sachen im allgemeinen dem Gemeinwesen oder den Privaten selber. Die Kosten der Öffentlichkeit werden zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Der Objektschutz hingegen, speziell die baulichen Vorkehren für die Gebäudesicherheit gegen Einwirkung von Elementargewalten, ist aufgrund der baurechtlichen Bestimmungen Sache der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden, die trotz privater oder öffentlicher Elementarschadenverhütung als unvorhersehbare Elementarereignisse über die Versicherten hereinbrechen. Für Schäden, die wegen Fehlern bei der Raumplanung resultieren, sind grundsätzlich die beschlussfassenden Gemeinwesen, für Schäden infolge Baumängel die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst verantwortlich.
Die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt (AGVA) hat ein grundsätzliches Interesse an der Elementarschadenverhütung, weshalb eine entsprechende Beitragsleistung zu prüfen ist. Ein entsprechendes Bedürfnis besteht hier vor allem bei der Verhütung von Hochwasser- und Überschwemmungsschäden. Da von derartigen Schäden nicht alle Versicherten gleichermassen gefährdet sind, muss aus Gründen der Rechtsgleichheit sichergestellt sein, dass die AGVA durch entsprechend tiefere Schadenleistungen profitiert, so dass die Beiträge ohne Belastung der durch Hochwasser oder Ueberschwemmungen nicht betroffenen Versicherten wieder ausgeglichen werden.
Das Gegenstück einer Beitragsleistung muss wie beim Brandschutz ein angemessener Elementarschadenschutz durch eine sachgerechte Zonierung bilden, die den Einbezug von Gefahrenzonen in Bauzonen vermeidet.
Der Regierungsrat hofft, eine Vorlage vor den Sommerferien zur öffentlichen Anhörung freigeben zu können.