Elektronische Übermittlung von Drittmeldungen
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Vermieter können Umzüge neu elektronisch an die Einwohnerkontrolle melden
Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerkontrollen der Gemeinden zu melden. Diese sogenannten Drittmeldungen wurden bis anhin per Briefpost, Fax oder E-Mail übermittelt. Sie können neu elektronisch abgewickelt werden.
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind durch das kantonale Gesetz verpflichtet, den Einwohnerkontrollen der Gemeinden Mieterwechsel zu melden. Diese Drittmeldungen können seit Ende Dezember 2015 in rund 90 Prozent der Aargauer Gemeinden elektronisch übermittelt werden. Dieses neue Angebot haben der Hauseigentümerverband, der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen und die Fachstelle E-Government Aargau in einem gemeinsamen Projekt geschaffen. Die neue elektronische Abwicklung ermöglicht eine medienbruchfreie und standardisierte Übermittlung und Bearbeitung der Daten und reduziert so den administrativen Aufwand und die Kosten für Vermieter und Einwohnerkontrollen.
Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren. Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über eine vom Bundesamt für Statistik betriebene Homepage mittels strukturierter Eingabemaske absetzen. Die Daten werden direkt in die Datenbank der Einwohnerkontrolle gespeist. Eine elektronische Übermittlung der Drittmeldungen ist heute bereits im Kanton Zürich möglich. Dort haben Vermieter und Einwohnerkontrollen positive Erfahrungen mit dem neuen Angebot gemacht.