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Einstellung Strafverfahren

Das Strafverfahren gegen drei Personen des Straf- und Massnahmevollzugs im Kanton Aargau wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil von Lucie Trezzini wird eingestellt.

Der 2011 eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Ueli Hofer, alt Obergerichtspräsident Kanton Bern, kam nach Durchführung der Untersuchung zum Ergebnis, dass sich die drei Beschuldigten nicht pflichtwidrig verhalten haben und die Tötung von Lucie Trezzini für sie weder vermeidbar noch voraussehbar war.

Praxiskonforme Aufgabenerfüllung

Gestützt auf die umfangreichen Untersuchungen (Befragungen von Auskunftspersonen, Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen, einholen von Gutachten, Beizug von Akten) und die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse sind die Beschuldigten ihren übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben praxiskonform nachgekommen. Ihnen kann nicht vorgeworfen werden, dass sie durch ihr Verhalten fahrlässig die Ermordung von Lucie Trezzini verschuldet haben.

Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung

Der Vater der getöteten Lucie Trezzini hat im Dezember 2009 Strafanzeige eingereicht. Diese richtete sich gegen die verantwortlichen Personen im Straf- und Massnahmevollzug. Gestützt darauf wurde im Juni 2011 ein Strafverfahren gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.

Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig

Gegen die Einstellungsverfügung können die Parteien innerhalb von 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde einreichen. Gegen die Einstellungsverfügung können die Parteien innerhalb von 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde einreichen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres