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Einheitliche Vorsorgeeinrichtung schaffen :
Volksschullehrer sollen in der Aargauischen Pensionskasse versichert werden

Der Entwurf zum "Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (APK)" geht in die Vernehmlassung: Bis zum 16. September können Parteien und interessierte Organisationen zur Vorlage Stellung nehmen.

Das Dekret regelt Zeitpunkt und den Umfang der Überführung in die APK. Gleichzeitig wird der Entwurf zum Dekret über die Aargauische Pensionskasse in die Vernehmlassung geschickt.

Die berufliche Vorsorge für Volksschullehrkräfte wird heute durch die Personalvorsorgekasse für Lehrpersonen (LPVK) und die Aargauische Lehrerwitwen- und -waisenkasse (ALWWK) sichergestellt. Während die ALWWK nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet, wird die LPVK im Umlageverfahren finanziert. Der Kanton bezahlt also keine Arbeitgeberbeiträge und verbucht die Beiträge der versicherten Lehrpersonen als Einnahmen in der Staatsrechnung. Gleichzeitig finanziert er die Renten über die ordentliche Rechnung.

"Der Kanton profitierte während Jahrzehnten finanziell von dieser Lösung", sagte Regierungsrat Roland Brogli am Dienstag an einer Medienorientierung. "Diese Rechnung geht jedoch schon jetzt nicht mehr auf und wird in den nächsten Jahren immer weniger aufgehen, da die Zahl der pensionierten Lehrerinnen und Lehrer ansteigen wird." Der Kanton muss mit beträchtlichen Mehrausgaben rechnen. Beliefen sich die Ausgaben für Rentenzahlungen im letzten Jahr auf 36.9 Millionen Franken, werden es im Jahr 2050 Renten rund 212 Millionen Franken sein.

"Mit dem heutigen Umlageverfahren müsste der Kanton die vollen Renten aus der Staatskasse bezahlen", führte der Finanzdirektor aus. "Dies ist finanziell nicht tragbar und finanzpolitisch nicht sinnvoll. Wir müssen heute handeln, damit die berufliche Vorsorge der Lehrpersonen den Staatshaushalt morgen nicht unverhältnismäs-sig belastet und den Kanton so in eine schwierige finanzielle Situation führt."

Die effizienteste und kostengünstigste Lösung ist die Überführung der Lehrerpersonalvorsorge in die APK. Das vorliegende Dekret, Überführungsdekret genannt, regelt Modalitäten, Zeitpunkt und Umfang des Zusammenschlusses. Es sieht vor, dass die Mitglieder der LPVK und ALWWK per 1. Januar 2003 in die APK überführt werden. Der Kanton trägt die Kosten für den Einkauf der Versicherten in die APK. Diese belaufen sich auf rund 1285 Mio. Franken. Verwendet werden kann für den Einkauf - neben einer bereits getätigten Rückstellung - die Schwankungsreserve der ALWWK.

"Der Kanton muss somit eine einmalige Schuld von rund 918 Millionen Franken begleichen", erklärte Brogli. Da diese Kosten den Staatshaushalt im Moment zu stark belasten würden, schlägt der Regierungsrat gemäss Finanzplan 2002-2006 bis zur Abzahlung der Schuld mit dem Erlös aus den Teilprivatisierungen (AKB, Axpo) eine Sonderfinanzierung vor. Diese umfasst neben der Neuregelung der beruflichen Vorsorge für Lehrpersonen auch die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken. Wichtiger Bestandteil der Sonderfinanzierung ist eine ausschliesslich für diese beiden Sonderlasten eingesetzte, auf maximal zehn Jahre befristete Steuerfusserhöhung von zwei Prozent.

"Die Neuorganisation der Lehrervorsorge kostet den Staat Geld", erklärt Roland Brogli. "Doch diese Ausgaben lohnen sich mit Sicherheit, denn mittel- und langfristig führt die Neustrukturierung zu massiven Entlastungen." Bereits ab dem Jahr 2015 ist das Teilkapitaldeckungsverfahren günstiger als das heutige Umlageverfahren. "Einer Durststrecke von 15 Jahren steht also eine anschliessend stetig zunehmende Entlastung des Staatshaushaltes gegenüber." Nach den heute verfügbaren Zahlen bringt das Kapitaldeckungsverfahren bereits ab 2020 Einsparungen von rund 13 Millionen. 2030 sind es bereits rund 35 Millionen Franken.

Pensionskassendekret

Gleichzeitig mit dem Überführungsdekret wird auch das Dekret über die Aargauische Pensionskasse, das sogenannte Pensionskassendekret, in die Vernehmlassung geschickt. Dieses regelt die künftige Organisation der APK und setzt Eckwerte für die berufliche Vorsorge im Kanton. In der Vorlage werden unter anderem das Rücktrittsalter und die Beiträge festgelegt. Die Beiträge werden dabei nach Alter gestaffelt. Sie betragen für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durchschnittlich 10 Prozent, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 8 Prozent.

Das Pensionskassendekret schafft - zusammen mit dem Vorsorgereglement und den Versicherungsbedingungen der APK - die Voraussetzungen für eine Pensionskasse, welche den Anforderungen einer modernen beruflichen Vorsorge gerecht wird und sich auf dem hart umkämpften Markt behaupten kann.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport