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Einheitliche Vorsorgeeinrichtung schaffen :
Volksschullehrer sollen in der Aargauischen Pensionskasse versichert werden

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse mit dem Überführungs-Dekret, den Finanzierungsbeschlüsse und den Finanzierungsgrundsätzen verabschiedet und dem Grossen Rat zugeleitet.

Die berufliche Vorsorge für Volksschullehrkräfte wird heute durch die Personalvorsorgekasse für Lehrpersonen (LPVK) und die Aargauische Lehrerwitwen- und -waisenkasse (ALWWK) sichergestellt. Während die ALWWK nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet, wird die LPVK im Umlageverfahren finanziert. Der Kanton bezahlt dafür keine Arbeitgeberbeiträge und verbucht die Beiträge der versicherten Lehrpersonen als Einnahmen in der Staatsrechnung. Gleichzeitig finanziert er die Renten und die Freizügigkeitsleistungen über die ordentliche Rechnung.

"Der Kanton profitierte während Jahrzehnten finanziell von dieser Lösung", meinte Regierungsrat Roland Brogli am Freitag an einer Medienorientierung. "Diese Rechnung geht jedoch schon jetzt nicht mehr auf und wird in den nächsten Jahren immer weniger aufgehen, da die Zahl der pensionierten Lehrerinnen und Lehrer ansteigen wird." Der Kanton muss mit beträchtlichen Mehrausgaben rechnen. Beliefen sich die Ausgaben für Rentenzahlungen im letzten Jahr auf rund 40.3 Millionen Franken, werden es im Jahr 2050 Renten rund 212 Millionen Franken sein.

Deshalb will der Kanton die Finanzierung der Lehrervorsorge neu regeln. Die effizienteste und kostengünstigste Lösung ist die Überführung der Lehrerpersonalvorsorge in die Aargauische Pensionskasse (APK). Das vorliegende Dekret, Überführungsdekret genannt, regelt Modalitäten, Zeitpunkt und Umfang des Zusammenschlusses. Es sieht vor, dass die Mitglieder der LPVK und ALWWK per 1. Januar 2003 in die APK überführt werden. Der Kanton trägt die Kosten für den Einkauf der Versicherten in die APK. Diese belaufen sich bei einem Einkauf auf den heutigen Deckungsgrad von 78.6 Prozent auf rund 1297 Millionen Franken. Für die Lehrpersonen ändert sich bezüglich Leistungen und Beiträge nichts.

Verwendet werden kann für den Einkauf das Vermögen sowie die Schwankungsreserve der ALWWK. "Gesamthaft trägt der Kanton somit eine einmalige Ausgabe von rund 932 Millionen Franken", erklärte Brogli. Da diese Kosten den Staatshaushalt im Moment zu stark belasten würden, schlägt der Regierungsrat bis zur Abzahlung der Schuld mit den Beteiligungserlösen (AEW, Axpo, AKB, SNB etc.) eine Sonderfinanzierung vor.

Die Sonderfinanzierung ist so ausgestaltet, dass sie den Saldo der Staatsrechnung nicht beeinflusst. Ihr werden der Finanzaufwand für die Schuld und die Sanierung der Sondermülldeponien belastet. Gut geschrieben werden ihr die Beteiligungserlöse. Im Jahr 2003 sollen davon 52 Millionen Franken fliessen. Damit gelingt es die Schuld leicht abzubauen.

"Die Neuorganisation der Lehrervorsorge kostet den Staat Geld", meint Roland Brogli. "Doch diese Ausgaben lohnen sich mit Sicherheit, denn mittel- und langfristig führt die Neustrukturierung zu massiven Entlastungen." Bereits ab dem Jahr 2015 ist das Teilkapitaldeckungsverfahren günstiger als das heutige Umlageverfahren. "Einer Durststrecke von 15 Jahren steht also eine anschliessend stetig zunehmende Entlastung des Staatshaushaltes gegenüber." Nach den heute verfügbaren Zahlen bringt das Kapitaldeckungsverfahren bereits ab 2020 Einsparungen von rund 13 Millionen. 2030 sind es bereits rund 35 Millionen Franken. Damit wird ein seit Jahrzehnten anstehendes Problem einer dauerhaften Lösung zugeführt. "Wir beseitigen damit eine schwere Altlast", sagte Brogli.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport