Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz unbestritten :
Tierseuchenbekämpfung und Entsorgung tierischer Abfälle neu geregelt

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) stimmt dem Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) in erster Beratung zu.

An ihrer Sitzung vom 26. Oktober hat die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen das Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz einstimmig genehmigt. Das 18 Paragrafen umfassende Regelwerk enthält die wichtigsten Grundsätze der kantonalen Tierseuchenbekämpfung und der Entsorgung tierischer Nebenprodukte.

"Versicherungsschutz" bei Tierepidemien

Da die bäuerlichen Fachkreise und Verbände sowie die Gemeinden bei der Erarbeitung der Vorlage miteinbezogen wurden, gab es nur marginale Änderungsanträge beispielsweise in Bezug auf die Definition der Tiere, für die im Rahmen des Tierseuchengesetzes Halterbeiträge zu entrichten sind.

Das Tierseuchenrecht wird weitgehend durch die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung bestimmt, wobei die Kantone für den Vollzug zuständig sind. Im kantonalen Einführungsgesetz liegen Organisation und Zuständigkeit im Bereich der Tierseuchenbekämpfung beim Regierungsrat. Die jährlich anfallenden Kosten der Tierseuchenbekämpfung sollen neu je zur Hälfte vom Kanton einerseits sowie durch Tierhalterbeiträge und Viehhandelsgebühren andererseits gedeckt werden. Für die Tierseuchenbekämpfung wird in der kantonalen Verwaltungsrechnung eine Spezialfinanzierung geführt. Dies bedeutet, dass die vom Kanton bzw. den Tierhaltern und Viehhändlern geleisteten Beiträge zweckgebunden verwendet werden.

  • Grosser Rat