Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht
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Der Regierungsrat hat die Botschaft zum überarbeiteten Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht zuhanden des Grossen Rats verabschiedet
Nach der Ablehnung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht (EG ArR) am 13. Juni 2010 hat der Regierungsrat die Vorlage überarbeitet und eine Anhörung durchgeführt. Gestützt darauf schlägt er vor, das kantonale Einigungsamt beizubehalten. Die Regelung der Friedenspflicht wird aus der Abstimmungsvorlage übernommen. Neu soll es nur noch zwei kantonsweit geltende Sonntagsverkäufe geben.
Das neue Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) will das kantonale Arbeitsrecht benutzerfreundlicher machen und die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtern. Der Regierungsrat kommt damit zwei vom Grossen Rat überwiesenen Motionen nach, welche ein kantonales Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz verlangen.
Zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr
Eine erste Vorlage zum EG ArR lehnte das Stimmvolk am 13. Juni 2010 ab. Umstritten war dabei lediglich die Regelung der Sonntagsverkäufe. Diese sah vor, dass der Regierungsrat einheitlich für den ganzen Kanton zwei Sonntage pro Jahr bezeichnet, an denen Arbeitnehmende ohne behördliche Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Zusätzlich wurde den kommunalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, zwei weitere Verkaufssonntage mit lokaler Geltung zu bestimmen.
Der Regierungsrat schickte am 7. Januar 2011 eine zweite, überarbeitete Gesetzesvorlage in die Anhörung. Die neue Regelung, wonach lediglich zwei für das gesamte Kantonsgebiet geltende Sonntagsverkäufe zugelassen sind, fand dabei eine breite Unterstützung. Sie wird deshalb unverändert in die Vorlage zuhanden des Grossen Rats übernommen.
Beibehaltung des kantonalen Einigungsamts
Die Schlichtungskommission für Personalfragen als ständige Einigungsstelle einzusetzen, fand in der Anhörung keine einhellige Zustimmung. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, das kantonale Einigungsamt beizubehalten. Neu soll jeweils eine Präsidentin oder ein Präsident eines Arbeitsgerichts mit dem Vorsitz des Einigungsamts betraut werden.
Friedenspflicht unverändert übernommen
In der Anhörung umstritten war der Vorschlag des Regierungsrats, den Sozialpartnern im Konfliktfall eine bloss relative Friedenspflicht aufzuerlegen. Deshalb wird die Bestimmung aus der Abstimmungsvorlage übernommen. Die Parteien sind somit gehalten, während des Einigungsverfahrens auf Kampfmassnahmen zu verzichten.