Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht
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Anhörung zum überarbeiteten Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR)
Am 13. Juni 2010 lehnte das Stimmvolk eine erste Vorlage zum EG ArR ab. Kontrovers beurteilt wurde dabei einzig die Regelung zu den Sonntagsverkäufen. Die überarbeitete Vorlage trägt dieser Kritik Rechnung. Künftig sollen einzig zwei für den ganzen Kanton geltende bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zugelassen werden.
Das neue Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) will das kantonale Arbeitsrecht benutzerfreundlicher machen und die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtern. Der Regierungsrat kommt damit zwei vom Grossen Rat überwiesenen Motionen nach, welche die Vorlage eines kantonalen Einführungsgesetzes zum Arbeitsgesetz verlangen.
Angepasste Regelung zu den Sonntagsverkäufen
Eine erste Vorlage zum EG ArR lehnte das Stimmvolk am 13. Juni 2010 ab. Umstritten war dabei lediglich die vorgeschlagene Regelung zu den Sonntagsverkäufen. Diese sah vor, dass der Regierungsrat einheitlich für den ganzen Kanton zwei Sonntage pro Jahr bezeichnet, an denen Arbeitnehmende ohne behördliche Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Zusätzlich wurde den kommunalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, zwei weitere Verkaufssonntage mit lokaler Geltung zu bestimmen. Sowohl in den parlamentarischen Debatten als auch im Abstimmungskampf blieben die zwei Sonntagsverkäufe in der Adventszeit unbestritten. In der überarbeiteten Vorlage zum EG ArR werden deshalb lediglich zwei für das gesamte Kantonsgebiet geltende Sonntagsverkäufe zugelassen. Zusätzliche Verkaufssonntage in einzelnen Gemeinden sind nicht mehr erlaubt.
Die übrigen Teile der ersten Vorlage werden mit wenigen Ausnahmen in die zweite Vorlage zum EG ArR übernommen. Da beide Vorlagen im Wesentlichen deckungsgleich sind, wird eine verkürzte Anhörung durchgeführt. Diese dauert vom 7. Januar bis am 25. Februar 2011.
Die Unterlagen können unter www.ag.ch > "Anhörungen & Vernehmlassungen" heruntergeladen werden.