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Einführung eines Quorums für Wahlen des Grossen Rates :
Regierungsrat eröffnet das Anhörungsverfahren zur Revision des Grossratswahlgesetzes

Eine vom Grossen Rat überwiesene Motion verlangt, dass das Grossratswahlgesetz inskünftig mit einer Wahlsperrklausel (Quorum) ergänzt wird. Zur Umsetzung unterbreitet der Regierungsrat zwei Varianten. Die Anhörung zur Gesetzesänderung dauert bis zum 8. November 2010.

Eine vom Grossen Rat überwiesene Motion verlangt, dass für die Grossratswahlen eine Wahlsperrklausel (Quorum) eingeführt wird. Danach muss eine Partei mindestens in einem Bezirk fünf Prozent der Stimmen erhalten, um im Grossen Rat vertreten zu sein. Der Regierungsrat unterbreitet eine entsprechende Vorlage als Variante 1 (Bezirksquorum).

Aufgrund von rechtlichen Bedenken bezüglich eines Bezirksquorums schlägt der Regierungsrat als Variante 2 eine Lösung vor, wonach eine Partei entweder in einem einzigen Bezirk mindestens fünf Prozent der Stimmen oder im ganzen Kanton einen Wähleranteil von mindestens drei Prozent erhalten muss (kombiniertes Quorum).

Diese Variante stellt sicher, dass Parteien, die gesamtkantonal fünf Sitze (und damit Fraktionsstärke) erreichen und deshalb von einer gewissen Bedeutung sind, nicht am Bezirksquorum scheitern. Zugleich wird damit das Risiko verringert, dass das Bundesgericht im Fall eines Beschwerdeverfahrens das reine Bezirksquorum als unzulässig erachten und die Wahl als ungültig erklären würde.

Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter:
www.ag.ch/vernehmlassungen

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