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Einführung biometrischer Pässe :
Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Aargau

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Ausweisrecht auf Bundesebene per 1. März 2010 ändern sich auch im Kanton Aargau die Abläufe und Zuständigkeiten. Ab diesem Zeitpunkt ist neu ausschliesslich das kantonale Passamt für die Ausstellung von Pässen zuständig. Die Antragsstellung für Identitätskarten erfolgt bis zum 29. Februar 2012 weiterhin über die Einwohnerkontrollen der Gemeinden.

Am 1. März 2010 treten auf Bundesebene das neue Ausweisgesetz und die Ausweisverordnung in Kraft. Der neue Schweizer Pass (Pass 10) wird einen Chip enthalten, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Regierungsrat hat zudem eine Änderung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 18. Dezember 2002 verabschiedet und ebenfalls auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt.

Neues Verfahren

Neu gilt, dass die biometrischen Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) ausschliesslich beim Passamt des Kantons an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau beantragt werden können. Die Identitätskarte wird auch in Zukunft ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis am 29. Februar 2012 weiterhin bei den Gemeinden (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.

Der Pass 10 kann ab dem 24. Februar 2010 beim Passamt beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Die vorgängige Terminvereinbarung (Antragsstellung) ist unerlässlich.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto aufgrund von Bundesvorgaben nicht reduziert werden. Es gelten die vom Bund vorgegebenen Ansätze (Erwachsene: 140 Franken, Minderjährige: 60 Franken; zuzüglich Portokosten).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt zehn Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags durch die zuständige Behörde.

Gültigkeit der bisherigen Pässe

Anträge für die aktuellen Pässe (Pass 03 oder Pass 06) können bis zum 15. Februar 2010 bei den zuständigen Behörden (in der Regel die Gemeinden) eingereicht werden. Die bisherigen Pässe behalten bis zu dem im Pass vermerkten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Übergangsphase vom 15. bis 24. Februar 2010

Für eine kurze Übergangsphase vom 15. bis 24. Februar 2010 können aus technischen Gründen keine Passanträge eingereicht werden. Während dieser Zeit ist sichergestellt, dass jederzeit provisorische Pässe beantragt und ausgestellt werden können. Auch Identitätskarten können ohne Unterbruch bei der Wohngemeinde beantragt werden.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.ag.ch/passamt und www.schweizerpass.ch zu finden.

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