Einer- und Zweiervorschläge möglich
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Wahlen vom 14. März 2006 ins Obergericht
Der Grosse Rat wird am 14. März die Wahlen ins Obergericht, ins Verwaltungsgericht sowie ins Steuerrekursgericht vornehmen. An seiner heutigen Sitzung hat das Büro des Grossen Rats seine Beschlüsse zur Vorbereitung dieser Wahlen gefasst.
Nach dem altershalber erfolgten Rücktritt von Ruedi Weber wurde die Stelle einer Oberrichterin, eines Oberrichters neu ausgeschrieben. 9 Bewerbungen sind eingegangen. Nach erfolgter Vorprüfung durch die Kommission für Justiz sind alle Kandidatinnen und Kandidaten wählbar. Gestützt auf die Nominationen der Fraktionen werden dem Grossen Rat Adrian Brunner, Unterkulm, Monika Fehlmann, Buchs und Tina Hurni, Rheinfelden, zur Wahl vorgeschlagen.
Nachdem von Seiten der SP-Fraktion ein Zweiervorschlag (Hurni/Fehlmann) nominiert worden ist, werden aus Gründen der Gleichberechtigung alle andern Kandidierenden angefragt, ob für sie ebenfalls ein reduziertes Pensum von 50 % in Frage käme. Zuhanden des Wahlbüros hat das Büro befunden, dass Zweiertickets zwar zugelassen sind, dass aber die Wahl von zwei Kandidierenden auf einem Wahlzettel ein 100 %-Pensum nicht übersteigen darf. Solche Wahlzettel sind als ungültig zu bezeichnen.
Weiter zur Wahl empfohlen werden Adrian Brunner, Unterkulm, bzw. Marcel Winkler, Baden, als Mitglied des Verwaltungsgerichts, Dieter Heuscher, Unterkulm, als Präsident des Steuerrekursgerichts und Jürg Schatzmann, Seengen, bzw. Andreas Schorno, Würenlos, als Mitglied des Steuerrekursgerichts.