Eigenmietwerte: Weiterhin kein Anpassungsbedarf
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Ergebnisse der Markterhebung 2012 liegen vor
Die Eigenmietwerte der Aargauer Liegenschaften und Grundstücke sind in den letzten zwei Jahren stabil geblieben. Die Vermögenssteuerwerte haben sich leicht zugunsten der Steuerpflichtigen entwickelt. Dennoch müssen sie noch nicht angepasst werden. Dies zeigt die Markterhebung 2012.
Im August 2012 führte das Kantonale Steueramt eine Markterhebung zu den Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerten der Aargauer Liegenschaften und Grundstücke durch. Es handelt sich um die sechste seit der letzten allgemeinen Neuschätzung von 1999. Bezüglich der Eigenmietwerte ergab die Auswertung von 9'645 Objekten folgendes Bild: Die Eigenmietwerte belaufen sich im kantonalen Mittel auf 56.9 Prozent der Marktmieten. Bei der allgemeinen Neuschätzung von 1999 wurde ein Eigenmietwert von 61 Prozent festgelegt, bei der letzten Markterhebung 2010 lag er bei 56.5 Prozent. Die Werte haben sich seit der letzten allgemeinen Neuschätzung somit zugunsten der Steuerpflichtigen verändert, wobei in den letzten beiden Jahren eine leichte gegenläufige Bewegung stattgefunden hat. Da sich die Marktmietwerte nach wie vor um weniger als fünf Prozentpunkte vom gesetzlich festgelegten Wert verändert haben, müssen die Eigenmietwerte nicht angepasst werden.
Keine Anpassungen auch bei Vermögenssteuerwerten
Überprüft wurde bei der Markterhebung auch, wie sich die Verkehrswerte von selbst bewohnten Liegenschaften seit der allgemeinen Neuschätzung verändert haben. Dazu konnte sich das Kantonale Steueramt auf die Angaben von 63’472 Verkaufsobjekten aus den Jahren 1999 bis 2012 stützen. Die gehandelten Liegenschaftspreise lagen dabei im kantonalen Mittel um rund 31.5 Prozent über dem steuerlichen Verkehrswert der allgemeinen Neuschätzung. Für die Zeitperiode zwischen Juli 2010 und August 2012 lagen die gehandelten Preise sogar um 37.8 Prozent über den steuerlichen Verkehrswerten. Bei der allgemeinen Neuschätzung wurden beim selbstbewohnten Wohneigentum steuerliche Verkehrswerte festgelegt, die rund 20 Prozent unter dem eigentlichen Verkehrswert liegen. Somit ist auch bei den Vermögenssteuerwerten keine Anpassung nötig.