Durchsetzung der flankierenden Massnahmen
:
Kontrollen intensiviert
Mit dem freien Personenverkehr können ausländische Erwerbstätige aus EU-/EFTA-Staaten in der Schweiz ohne Bewilligung bis zu 90 Tagen arbeiten. Vor ihrem Einsatz in der Schweiz ist eine Meldung beim Migrationsamt notwendig. Zwei Inspektoren überprüfen seit Mitte Februar 2005, ob die ausländischen Erwerbstätigen korrekt gemeldet sind und ob die ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Mit diesen Kontrollen wird Lohndumping im Kanton Aargau bekämpft.
Das Departement des Innern hat den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit neu geregelt. Die Meldestelle, welche die Meldungen über ausländische Erwerbstätige zentral überprüft, und die beiden Inspektoren sind beim Migrationsamt in einem Team zusammengefasst worden.
Die beiden Inspektoren überprüfen stichprobeweise, ob die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Meldevorschriften eingehalten werden. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundes kontrollieren die Inspektoren die Löhne in den Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. In jenen Branchen, in denen solche Gesamtarbeitsverträge vorliegen, ist die Lohnkontrolle ausschliesslich den Berufsverbänden vorbehalten.
Erste Bilanz
Die Inspektoren haben in den vergangenen sechs Wochen insgesamt 55 Inspektionen durchgeführt und dabei 167 ausländische Erwerbstätige kontrolliert. Bei 15 Personen wurden Meldeverstösse festgestellt. Diese ausländischen Erwerbstätigen waren nicht oder falsch gemeldet. Die Inspektoren haben zudem auf 5 Baustellen ausländische Erwerbstätige mit Bruttolöhnen von unter 10 Euro/Stunde eruiert. In weiteren Fällen haben sie Bruttolöhne von knapp über 10 Euro/Stunde festgestellt. Hier sind vertiefte Überprüfungen durch Spezialisten beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau eingeleitet worden.
Ausländische Arbeitgeber, welche die Meldepflicht verletzen, werden vom Migrationsamt mit einer Busse bestraft. Bei wiederholten Missbräuchen der Lohnbedingungen kann die tripartite Kommission dem Regierungsrat den Erlass von befristeten Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen beantragen oder Gesamtarbeitsverträge allgemein verbindlich erklären lassen.